Germanwings-Katastrophe: Arbeitsgruppe legt Abschlussbericht vor - DER SPIEGEL
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Germanwings-Katastrophe Arbeitsgruppe regt Schleuse zwischen Kabine und Cockpit an

Wie sicher muss ein Flugzeugcockpit sein? Nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten hat sich eine Arbeitsgruppe mit dieser Frage befasst - und nun ihren Abschlussbericht vorgelegt.
A320-Cockpit (Archiv): Welche Sicherheitsvorkehrungen sind nötig?
A320-Cockpit (Archiv): Welche Sicherheitsvorkehrungen sind nötig?

A320-Cockpit (Archiv): Welche Sicherheitsvorkehrungen sind nötig?

Foto: © Nguyen Huy Kham / Reuters/ REUTERS
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die nach der Germanwings-Katastrophe eingerichtete Arbeitsgruppe zur Flugsicherheit empfiehlt, das Schließsystem von Cockpittüren kurzfristig nicht zu verändern. Langfristig regen die Experten jedoch an, bei der Neuentwicklung von Flugzeugen über eine Schleuse zwischen Kabine und Cockpittür sowie Toiletten im geschützten Bereich nachzudenken. Das geht aus dem nun präsentierten Abschlussbericht der Taskforce  hervor.

Cockpittüren waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verstärkt und zusätzlich mit einem elektronischen Zugangscode gesichert worden, um ein unerlaubtes Eindringen unbefugter Personen zu verhindern. Genau dies wurde den Insassen des Germanwings-Fluges am 24. März 2015 höchstwahrscheinlich zum Verhängnis: Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Copilot seinen Kollegen aus dem Cockpit ausgesperrt und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. Dabei kamen 150 Menschen ums Leben.

Aus Sicht der Taskforce haben sich Anlaufstellen bewährt, an die sich Besatzungsmitglieder wenden können, wenn sie bei sich selbst oder bei Kollegen psychische Probleme feststellen und Beratung suchen. Dieses Präventions- und Hilfsangebot gelte es weiter zu stärken und europaweit verbindlich zu machen. Außerdem sollten Fluggesellschaften und deren Bordpersonal noch mehr für psychische Erkrankungen sensibilisiert werden, heißt es in dem Bericht.

Kein einheitliches Meinungsbild ergab sich beim Thema Zufallskontrollen von Piloten auf den Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol. Für derartige Stichprobentests gibt es zurzeit nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums weder europaweit noch in Deutschland eine Rechtsgrundlage. In den USA und Australien haben sich Zufallskontrollen demnach in der Vergangenheit bewährt.

Der Arbeitsgruppe unter dem Dach des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) gehören Fluggesellschaften, Piloten, Flugbegleiter, Hersteller sowie psychologische und psychiatrische Sachverständige und Flugmediziner an.

wit/dpa