Bulgarischer Hotelpool: Pumpe seit Jahren defekt - DER SPIEGEL
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Bulgarischer Hotelpool Pumpe seit Jahren defekt

Die 13-jährige Sarah aus Sachsen-Anhalt ertrank im Sog eines bulgarischen Hotelpools. Bereits vor zwei Jahren entging ein zehnjähriges Mädchen nur knapp dem gleichen Schicksal - im selben Pool.
Außenpool des Hotels Golden Beach in Varna: Schäden waren nichts Neues
Außenpool des Hotels Golden Beach in Varna: Schäden waren nichts Neues

Außenpool des Hotels Golden Beach in Varna: Schäden waren nichts Neues

Foto: holidaycheck.com
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Hamburg - Zwei Mädchen, zwei Urlaubsdramen: Claudia* konnte sich retten, Sarah verlor den Kampf. Die 13-Jährige war am vergangenen Montag im Hotel Berlin Golden Beach an der bulgarischen Schwarzmeerküste ums Leben gekommen, als sie sich aus dem Sog einer Ansaugpumpe unter der Wasseroberfläche nicht mehr befreien konnte.

Der Reiseveranstalter ITS aus Düsseldorf bestätigte nun, dass bereits vor zwei Jahren die damals zehnjährige Claudia aus Nordrhein-Westfalen beim Baden im gleichen Pool beinahe starb. Als das Mädchen über die Filterpumpe am Grund schwamm, hatte sich ihr Körper festgesaugt. Tobias Jüngert von ITS sagt, die Unfall-Pumpe aus dem Jahr 2009 habe auch nun auch Sarah unter Wasser gezogen. "Damals fehlte das Gitter, die Ansaugpumpe sollte den Pool leersaugen. Der Umstand, dass der Pool schon halb leer war, rettete dem Mädchen vor zwei Jahren wohl das Leben. Diesmal war der Pool aber noch voller."

Während Ansaugpumpen einen Pool leeren, darf die Anlage für Gäste eigentlich gar nicht geöffnet sein. "Der Techniker hatte damals vergessen, die Schwimmhalle zu verschließen", sagt Jüngert. "Wir gehen momentan davon aus, dass sich diese Situation wiederholt hat." In beiden Fällen hatte das Hotel offenbar keine Betriebserlaubnis für den Innenpool.

Claudia lag 2009 sieben Tage im Krankenhaus im bulgarischen Varna, sie hatte eine schwere Quetschung am Brustkorb sowie einen Bluterguss am Herzbeutel erlitten. Ihre Eltern beauftragten einen Anwalt, der den Reiseveranstalter ITS verklagte. Ein halbes Jahr später soll der Reiseanbieter eine vierstellige Summe an Claudias Familie überwiesen haben.

Prinzipiell haften Reiseveranstalter auch dann, wenn ein Hotelier vor Ort seine Pflichten verletzt. Unternehmen wie ITS, TUI oder Neckermann müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass in den Hotels, die sie vermitteln, alles ordnungsgemäß funktioniert.

ITS-Sprecher Jüngert sagt, sein Unternehmen habe zu Beginn der Saison Ende April dieses Jahres einen Mitarbeiter in das Hotel Berlin Golden Beach entsandt, der mit dem Direktor und dem technischen Personal eine Sicherheitsprüfung vornahm - was unter Reiseexperten als üblich gilt. "Zu diesem Zeitpunkt war das Gitter noch auf der Pumpe", sagt Jüngert.

ITS bietet nun keine Reisen ins "Berlin Golden Beach" mehr an. Die Kunden des Reiseveranstalters können ihren Urlaub kostenlos umbuchen. Die Staatsanwaltschaft in Bulgarien hat die Ermittlungen aufgenommen.

*Name geändert

jbr

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