Kommentar zum Chantal-Prozess Wilhelmsburger Verhältnisse
Chantals Pflegeeltern vor Gericht: Prozess nähert sich dem Ende
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaWenn es so etwas wie Glück im Leben gibt, dann war Chantal Christin D. damit nicht gesegnet. Ihr kurzes, trauriges Leben endete am 16. Januar 2012 in Wilhelmsburg, einem sozial schwachen Stadtteil Hamburgs. Sie hatte Bauchschmerzen gehabt und versehentlich Methadon geschluckt.
Statt eines engagierten Richters, der den Tod des Mädchens lückenlos aufzuklären bestrebt ist, widmet sich dem Unglück eine Kammer, der es offenkundig mehr um Geschwindigkeit geht als um Gerechtigkeit.
Chantal wurde im Jahr 2000 geboren. Ihre Mutter schwer alkoholabhängig, ihr Vater drogenkrank, ihr Zuhause ein unzumutbares Domizil. Chantal suchte Zuflucht bei Nachbarn - bei Sylvia L. und Wolfgang A. Im Jahr 2008, Chantals Mutter verfiel mehr und mehr ihrer Sucht, wurden die beiden ihre Pflegeeltern. So verfügte es das Jugendamt.
Doch auch Sylvia L. und Wolfgang A. waren drogensüchtig. Sie wurden mit Methadon substituiert, einem vollsynthetisch hergestelltem Opioid, einer Art Ersatz-Heroin. Drei Tabletten täglich mussten sie einnehmen, um die Entzugssymptome zu lindern.
Am 15. Januar 2012 schluckte Chantal versehentlich eine dieser sogenannten Methaddict-Tabletten. Tags darauf starb sie an den Folgen einer Methadonintoxikation. Staatsanwalt Florian Kirstein ist überzeugt, dass das Opioid ungesichert in der verwahrlosten Wohnung herumlag. Er klagte das Paar wegen fahrlässiger Tötung sowie Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht an.
Der Prozess nähert sich nun dem Ende. Vier Tage wurde bisher verhandelt, drei weitere Sitzungstage sind noch geplant. Mehr Zeit hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg unter dem Vorsitz von Rüdiger Göbel für diesen Fall, der wegen seiner Bedeutung und des öffentlichen Aufsehens vor dem Landgericht gelandet ist, nicht vorgesehen - obwohl er angeblich ein Umdenken in der gesamten Hamburger Jugendamtsbehörde zum Thema Pflege ausgelöst haben soll.
Behörden-Tohuwabohu? Darum geht es nicht
Bei Verfahren, die weniger als zehn Verhandlungstage dauern, kann auf einen dritten Berufsrichter verzichtet werden. So verhandelt Richter Göbel mit nur einem weiteren Kollegen sowie zwei Schöffen in einem der kleinsten Säle des Landgerichts und peitscht einen der tragischsten Unglücksfälle der vergangenen Jahre in Hamburg im Galopp durch den Terminkalender. Er scheint es überaus eilig zu haben, im Februar 2015 geht er in Rente.
Zeit ließ man sich nur im Vorfeld des Verfahrens. Wieso dauerte es drei Jahre, bis der Tod des Mädchens endlich vor Gericht kam? Keine sieben Monate nach dem Unglück hatte Staatsanwalt Kirstein die Anklage fertig. Doch erst musste das Oberlandesgericht entscheiden, dass sich beide Pflegeeltern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht zu verantworten haben und nicht, wie Göbel ursprünglich meinte, nur der Pflegevater. Anschließend ließ der Vorsitzende das Verfahren weit mehr als ein Jahr lang ruhen. Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit.
Dass er von dem Anklagepunkt der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht viel hält, daraus machte Göbel bisher keinen Hehl. Mehrfach betonte er, es gehe allein darum, den Tod Chantals aufzuklären, nicht aber das Behörden-Tohuwabohu, das dazu beitrug.
Aber ist das eine vom anderen zu trennen?
Richter Göbel hat für den Prozess eine ganze Reihe von Zeugen geladen, die beteuern, wie gut es Chantal in ihrer Pflegefamilie gehabt haben soll. Sozialpädagogen aus dem Jugendamt, einen Pastor, eine Lehrerin. Sie alle sagen, ja, Chantal habe eine Matratze mit dem anderen Pflegekind des Paares geteilt. Ja, die Wohnung sei voller Gerümpel und unordentlich gewesen. Ja, in ihr hausten zwei Erwachsene, vier Kinder, drei Hunde und eine Katze auf 100 Quadratmetern. Eben "Wilhelmsburger Verhältnisse". Das solle nicht heißen, dass "es dem Kind schlecht geht", sagte eine Sozialpädagogin. "Es war eben einfach ein anderer Standard." Ein anderer Jugendamtsmitarbeiter meinte, als Sozialpädagoge habe man da "eine hohe Toleranz". Man könne das nicht mit Harvestehude vergleichen, einer der teuersten Gegenden Hamburgs.
"Hochproblematische Beziehung"
Wo aber sind die Zeugen, die argwöhnisch waren, ob es Chantal wirklich gut ging? Chantals leibliche Schwester und die Nachbarn, die am Kindeswohl zweifelten? Warum ist der leibliche Vater nicht als Zeuge geladen? Kurz vor ihrem Tod schrieb Chantal ihm eine Karte mit der Bitte, er solle sie "aus dieser schrecklichen Familie" holen.
Ein Richter muss nur seine Amtsaufklärungspflicht erfüllen. Wie er sie erfüllt, entscheidet er in richterlicher Unabhängigkeit selbst.
Nur wenige der geladenen Zeugen bekundeten offen ihre Skepsis angesichts dieser "Wilhelmsburger Verhältnisse". Etwa die Kinder- und Jugendpsychiaterin, die Chantal untersucht hatte. Sie sprach vor Gericht von einer "extrem belasteten" und "hochproblematischen" Beziehung zwischen Chantal und ihrer Pflegemutter.
Ihr Fazit schien dem Vorsitzenden nicht zu passen. Er kritisierte, die Zeit der Begutachtung sei doch sehr knapp gewesen, um solch ein Urteil zu fällen. Als die Psychiaterin anführte, Chantal habe bei der Vorstellung keine dem Wetter angemessene Kleidung und die Unterhose verkehrt herum getragen, da zweifelte Göbel, ob derartige Dinge ausreichten, um gleich von einem "ungepflegten Zustand" zu sprechen. "Die Gesamtschau zählt", erwiderte die Zeugin und blieb bei ihrer Einschätzung.
Das zuständige Jugendamt war Hinweisen auf Vernachlässigung Chantals und Drogenkonsum der Eltern nicht nachgegangen. Nach der Aufarbeitung des Falls durch einen Sonderausschuss wurden neue Kontrollmechanismen und Leitstrukturen eingeführt. In Hamburg waren in den vergangenen Jahren mehrere Kinder zu Tode misshandelt worden - im Dezember 2013 starb die dreijährige Yagmur im Stadtteil Billstedt. Drei Ämter verwalteten Yagmurs Leben. Was lief schief? Am Donnerstag stellt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht in dem Fall vor.
An diesem Montag soll ein Mädchen in den Zeugenstand treten, das oft bei der Pflegefamilie zu Gast war. Es könnte die Anklage stützen. Der Vorsitzende versuchte am Ende des letzten Verhandlungstages erneut, den Staatsanwalt zu bewegen, auf diese Zeugin zu verzichten. Erfolglos. Ob Richter Göbel, wie wiederholt vom Staatsanwalt gefordert, Chantals leiblichen Vater als Zeugen vorlädt, ist noch immer offen.
Dieses Verfahren scheint der traurige Abschluss eines traurigen Kinderlebens zu sein. Ob der Tod eines Kindes aus besseren Verhältnissen mit mehr Nachdruck und Aufklärungswillen verhandelt werden würde? Vielleicht gelten für Kinder wie Chantal auch vor Gericht "Wilhelmsburger Verhältnisse".