Flüchtlingskrise: Darf der Staat Privathäuser beschlagnahmen? - DER SPIEGEL
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Wohnraum für Flüchtlinge Darf der Staat private Immobilien beschlagnahmen?

Hamburg weiß kaum noch, wo es die vielen Flüchtlinge unterbringen soll. Jetzt droht der Senat Besitzern leerer Gebäude mit Zwang, andere Bundesländer könnten folgen. Dürfen die das?
Flüchtlinge in Hamburg: Die Kapazität ist erschöpft
Flüchtlinge in Hamburg: Die Kapazität ist erschöpft

Flüchtlinge in Hamburg: Die Kapazität ist erschöpft

Foto: Daniel Bockwoldt/ dpa
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Tag für Tag kommen bis zu 400 Flüchtlinge nach Hamburg, doch die Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften sind erschöpft. Um die schutzsuchenden Menschen trotzdem unterbringen zu können, will Hamburg als erstes Bundesland zu drastischen Mitteln greifen - und leer stehende Immobilien beschlagnahmen, sie also auch gegen den Willen der Eigentümer als Flüchtlingsunterkünfte nutzen.

Justizsenator Till Steffen (Grüne) stellte den Plan im Rathaus vor: Zentrales Ziel sei, die Obdachlosigkeit von Flüchtlingen sowie eine Unterbringung in Zelten während der Wintermonate zu vermeiden. Die entsprechende Gesetzesnovelle  soll voraussichtlich noch im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden und am 1. November in Kraft treten. Sie würde bis Ende März 2017 gelten.

Darf der Staat Immobilien beschlagnahmen, um Flüchtlinge unterzubringen?

Ja, das ist möglich. Grundlage sind die Polizeigesetze der Bundesländer. In Notsituationen, zur Abwehr einer Gefahr, dürfen Behörden demnach fremdes Eigentum beschlagnahmen. So kann beispielsweise Hamburg schon jetzt Grundstücke und Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen in Beschlag nehmen - allerdings erst dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Und auch nur im Einzelfall.

Die Beschlagnahmung soll an der Elbe eine Ausnahme bleiben. Man setze weiter darauf, mit den Eigentümern zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, sagte Steffen laut "Welt" . Wie im Fall zweier ehemaliger Max-Bahr-Baumärkte, in denen nun Hunderte Asylbewerber untergebracht werden sollen.

Wollen andere Bundesländer nachziehen?

In mehreren Bundesländern sind ähnliche Schritte wie in Hamburg im Gespräch, zum Beispiel in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Konkrete Gesetzespläne aber gibt es nicht. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte: "Wir haben die Voraussetzungen für Beschlagnahmungen geprüft, um im Zweifel handlungsfähig zu sein." Der Satz bringt ihm scharfe Kritik aus Reihen der Opposition.

CDU-Fraktionschef Björn Thümler nennt die Überlegungen einen "politischen Offenbarungseid". "Würde Niedersachsens rot-grüne Landesregierung aufhören, die notwendigen Abschiebungen zu boykottieren, gäbe es mehr Unterbringungskapazitäten", sagte er SPIEGEL ONLINE. Im viertgrößten Bundesland leben mehr als 18.000 abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind. Verlassen haben das Land im ersten Halbjahr weniger als 500.

Der Eigentümerverband Haus und Grund warnte davor, dass Hamburg einen Trend setzt. "Wir lehnen Zwangsmaßnahmen ab", sagte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke. Ein solch starker Eingriff in die Grundrechte von Hausbesitzern sei nicht hinnehmbar. Außerdem bestehe die Gefahr, dass das Engagement der Deutschen für Flüchtlinge abnehme.

Müssen Mieter befürchten, dass sie aus ihren Wohnungen geworfen werden?

Das ist eher unwahrscheinlich. In Hamburg ist Voraussetzung für die Sicherstellung von Gebäuden und Grundstücken, dass sie ungenutzt sind. "Es geht nur um leer stehende gewerbliche Immobilien, nicht um privaten Wohnraum", sagt Hamburgs Justizsenator Steffen.

Im Fall der Sicherstellung von Gewerbeflächen oder -immobilien ist die Stadt laut Gesetzentwurf zudem verpflichtet, die Eigentümer angemessen zu entschädigen.

Nur rein theoretisch erlaubt Paragraf 14a, der neu in das "Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gewoben werden soll, weiterreichende Eingriffe. Demnach geht es generell um die "Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teilen davon".

Eine Ausnahme ist die 6300-Einwohner-Stadt Nieheim in Nordrhein-Westfalen. Sie hat langjährigen Mietern kommunaler Wohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt, um dort Asylbewerber unterzubringen. Laut "Westfalen-Blatt"  geht es um ein dreistöckiges Gebäude, im Dachgeschoss wohnt bereits eine Flüchtlingsfamilie. Die Stadt will künftig das gesamte Gebäude nutzen.

"Ich weiß, dass dies eine unkonventionelle Maßnahme ist. Aber wir haben als Kommune die Verpflichtung, Flüchtlinge unterzubringen", sagte Bürgermeister Rainer Vidal der Zeitung. Die Stadt müsse mit Rücksicht auf die enge Finanzlage und damit verbundene Sparverpflichtungen auf eigene Häuser zurückgreifen. "Zudem haben wir hier keinen privaten Wohnraum, der zu unserem Konzept passt und in einem den Anforderungen entsprechenden Zustand ist."

Fälle wie dieser sind juristisch hoch umstritten. Haus-und-Grund-Geschäftsführer Warnecke geht davon aus, dass die Kommune vor Gericht kaum Chancen hätte. "Eine Kommune kann keinen Eigenbedarf ." Außerdem halte er das Vorgehen des Bürgermeisters für "sozialpolitisch katastrophal". Man dürfe nicht damit beginnen, Mieter gegeneinander auszuspielen.

Mit Material von dpa

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