Gerichtsurteil in Rathenow Mieter dürfen weiter auf Balkon rauchen
Richter Peter Lanowski: Beeinträchtigung noch hinnehmbar
Foto: Nestor Bachmann/ dpaRathenow - Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaars aus Premnitz in Brandenburg ab, das sich vom Zigarettenqualm der Ehepaars unter sich belästigt gefühlt hatte.
Sie könnten ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen, weil der Rauch nach oben ziehe, hatten die Kläger argumentiert. Draußen einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen, sei quasi unmöglich.
Die Kläger hatten dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentieren sollte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen. Die Kläger forderten ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie von 17 bis 19 Uhr und 20 bis 23 Uhr.
Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Veranlassung. Er stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der beklagten Mieter. Diese rauchen eigenen Angaben zufolge abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, entschied der Richter. Die Beeinträchtigung sei noch hinnehmbar. Die Kläger kündigten Berufung an.