Nachbarschaftsstreit im Ruhrgebiet: Haus des Grauens - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Fotostrecke

Bochum: Mehrfamilienhaus im Ausnahmezustand

Foto: SPIEGEL ONLINE

Nachbarschaftsstreit im Ruhrgebiet Haus des Grauens

"Du Krüppel, dich stechen wir ab!": In einem Mehrfamilienhaus in Bochum herrscht der Ausnahmezustand. Es soll böse Worte im Treppenhaus gegeben haben, Kot auf dem Balkon, körperliche Angriffe. Mieter sprechen von einem "Terrorregime" - doch die Polizei griff monatelang nicht ein.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

"Ich bin kurz weg", ruft der Anwalt seiner Mitarbeiterin zu, "ich fahre eben zum Horrorhaus." Die Frau hinter dem Schreibtisch lächelt mitleidig, hebt die Schultern, als wollte sie noch etwas Tröstendes sagen, doch ihr Chef ist schon aus der Tür. Sie seufzt, wohl wissend, dass das "Horrorhaus" sein Zuhause ist.

Drei Stockwerke in Bochum-Weitmar, grünlich-grau verputzt, ein Teil ist rot geklinkert. Es ist eine dieser Nachkriegsmietskasernen, die zu Abertausenden im Ruhrgebiet stehen. Hochgezogen, weil man nach dem Bombenhagel dringend Wohnraum brauchte und sich nicht in architektonischer Ästhetik verlieren konnte. Hauptsache ein Dach überm Kopf.

"Ganz normale Leute wohnen hier", sagt der Anwalt Tim Illner, der inzwischen die meisten von ihnen vertritt und selbst in dem Haus eine Wohnung gemietet hat. "Typische Pottmenschen, Malocher eben." Anständig, fleißig, ehrlich. Und doch tobt in der Nummer 8 ein Streit, der hässlicher und niederträchtiger kaum sein könnte.

"Regelrechtes Terrorregime"

Die Wohnungseigentümerin Cordula B. soll, so steht es in einer der vielen Unterlassungsklagen und Schreiben des Juristen Illner, zusammen mit ihrer Tochter im Laufe eines Jahres "ein regelrechtes Terrorregime im Hause errichtet" haben. Zu schreien, zu pöbeln, zu beleidigen, zu verletzen und Gegenstände zu beschädigen, sei inzwischen "an der Tagesordnung", stellt der Anwalt fest.

In der vergangenen Woche soll B. sogar aus "unerfindlichen Gründen" auf eine 73-jährige Nachbarin losgegangen sein und diese die Treppe hinuntergestoßen haben. Die Frau erlitt einen Trümmerbruch des Ellbogens, einen Haarriss in der Hüfte, Schürfwunden und Hämatome. Seither ermittelt auch die Polizei wegen Körperverletzung, "intensiv", wie ein Behördensprecher betont.

Es hat gedauert.

Denn die Dokumente des Anwalts Illner zeichnen das Bild einer aus Großmutter, Mutter, Tochter und deren Freund bestehenden Familie, die schon seit geraumer Zeit mit ihrer Aggressivität und Rücksichtslosigkeit eine ehemals intakte Hausgemeinschaft zu zerstören scheint. So soll B. ihren Nachbarn immer wieder grundlos übelste Beleidigungen entgegengeschleudert, deren Türen eingetreten und sie mit Schmutzwasser angegriffen haben.

Massive Lärmbelästigungen

Es kam demnach zu massiven Lärmbelästigungen, Müll wurde im Hausflur verteilt, Kot auf die Balkone geworfen, Fenster verdreckt, Fußmatten geklaut, nachts läutete es an den Türen, die Telefone standen nicht mehr still. Nachbarn bekamen Pakete, die sie nie bestellt hatten, und erfuhren von Kontaktanzeigen, die sie nie aufgegeben hatten. Cordula B. soll eine Frau als "fettes Schwein" und "fettes Vieh" beschimpft haben. Und einer Rollstuhlfahrerin habe B., so wollen es drei Bewohner des Horrorhauses notfalls auch vor Gericht bezeugen, hinterhergebrüllt: "Du Krüppel, dich stechen wir auch noch ab!"

Cordula B. ließ die Aufforderung von SPIEGEL ONLINE, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern, bislang unbeantwortet. In der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" hatte sie sämtliche Anschuldigungen entschieden zurückgewiesen. Sie sei es doch, sagte sie dem Blatt, die von den Nachbarn beleidigt werde. Daher habe sie bereits Anzeigen erstattet.

In einem Schreiben an ihre Nachbarn notierte B. Mitte April: "Der Hausfrieden ist zurzeit durch alle Mieter gestört." So fühle sie sich von einer Nachbarin belästigt, die ihren Hund mit Leckereien habe füttern wollen. Andere würden nach 22 Uhr Klavier spielen und Türen lautstark schließen. Eine Nachbarin habe einmal hysterisch geschrien und ein anderer nach Alkohol gerochen und überhaupt...

Bewohner haben sich bewaffnet

Die Menschen im Haus Nummer 8 sind verzweifelt. Sie führen nun Pfefferspray, Messer oder Gaspistolen mit sich, wenn sie ihre Wohnungen verlassen. Manche erlitten Nervenzusammenbrüche, fast alle leiden unter Schlafstörungen, Nervosität, Alpträumen, Depressionen, Angst- und Panikattacken. Ein Teil der Bewohner lässt sich therapeutisch behandeln.

Und die Behörden? Sie waren den Geplagten bislang keine Hilfe. Die Polizei rückte zwar mehrfach an, doch jedes Mal auch recht schnell wieder ab. Die Beamten verteilten mit ernstem Blick mahnende Worte, machten eine kurze Notiz und hielten sich ansonsten an ihre Erfahrung, bei einem Nachbarschaftsstreit nicht viel ausrichten zu können: Die einen sagen so, die anderen so.

Also ging das Elend weiter.

Dabei hatte das Amtsgericht Bochum Cordula B. bereits im August 2009 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Gefängnis zu normal-menschlichem Verhalten verurteilt. Damals hatten die Nachbarn aus dem Haus, in dem sie vorher gelebt hatte, gegen sie geklagt.

Sie solle es unterlassen, steht in dem unbeabsichtigt komischen Urteil, "die Kläger in irgendeiner Form zu nötigen, zu beleidigen, zu bedrohen oder zu belästigen, (...) insbesondere die Kläger 'Wichser, Alkis, Pack oder Witzfigur' zu nennen und ihnen aufzugeben, die Fresse zu halten und zu behaupten, die Klägerin (...) könne doch gar nicht arbeiten, sondern nur stottern und Kinder abtreiben".

Langer Weg

Inzwischen ist auch der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Bochum auf den eskalierenden Konflikt im Stadtteil Weitmar aufmerksam geworden. Seine Kollegen hätten Kontakt zu der Betreffenden aufgenommen, so ein Behördensprecher auf Anfrage. "Sie bleiben jetzt am Ball." Wie dieser Kontakt denn aussehe, wollte er nicht sagen.

Die Bewohner des Hauses hoffen nun, dass Cordula B. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden könnte. Doch die rechtlichen Hürden dafür sind hoch.

Und auch der Weg durch die gerichtlichen Instanzen wird Jahre dauern. Und ob es dem Anwalt Illner am Ende tatsächlich gelingt, seine Nachbarin B. aus ihrer Eigentumswohnung zu klagen, ist fraglich. Von denjenigen, die das Horrorhaus verlassen können, wollen die Ersten bald ausziehen. Die aber, die zu alt sind oder zu krank oder ihre Wohnung nicht verkaufen können, werden bleiben und den Terror ertragen müssen.

"Die Hölle", schrieb der Philosoph Jean-Paul Sartre, "das sind die anderen."