Ermittlungsergebnisse zu Skiunfall Schumacher fuhr auf eigenes Risiko abseits der Piste
Ermittlungsergebnisse zu Skiunfall: Schumacher fuhr auf eigenes Risiko abseits der Piste
Foto: David Ebener/ dpaAlbertville - In der Kleinstadt Albertville im französischen Département Savoie hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungsergebnisse zum Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher bekanntgegeben.
Vor einer roten Wand hatten kurz nach elf Uhr der Staatsanwalt von Albertville, Patrick Quincy, sowie Vertreter der Polizei Platz genommen.
Quincy erklärte, Schumacher sei am 29. Dezember im Skigebiet Méribel gegen elf Uhr auf 2700 Metern Höhe zwischen einer blauen und einer roten Piste auf Skiern unterwegs gewesen. Schumacher habe eine Wende vollführt und sei dann abseits der Piste auf einen Stein gefahren. Er habe das Gleichgewicht verloren und sei gegen einen Felsen gefahren. Sein Helm sei dabei zerbrochen. Das zwei Minuten lange Video der Helmkamera bestätige im Wesentlichen, was man bisher vermutet habe. "Wir konnten den Weg von Herrn Schumacher genau nachverfolgen", so Quincy.
Die Markierungen der Piste seien korrekt gewesen und hätten den Standards entsprochen. Es sei des Weiteren zu früh, auf die Frage einer möglichen Haftung des Skipistenbetreibers einzugehen. Es sei noch offen, ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet würden.
Michael Schumacher: Ermittlungen zum Skiunfall
Schumacher befand sich demnach zum Unfallzeitpunkt etwa drei bis sechs Meter von der Piste entfernt. "Ich gehe davon aus, dass er aus freien Stücken die Piste verlassen hat. Herr Schumacher ist ein sehr guter Skifahrer, und er kennt Méribel gut", sagte Quincy. Er sei mit "angemessener" Geschwindigkeit gefahren. An der Unterseite der Skier habe man Spuren gefunden, die belegen, dass Schumacher über einen Felsen gefahren sei und dadurch vermutlich das Gleichgewicht verloren habe.
Die Kamera habe Bilder und Ton des Skilaufs auf Pulverschnee geliefert. Es gebe auch Bilder von vor dem Unfall, die allerdings für die Ermittlungen keine Relevanz hätten, sagte der Leiter der Untersuchungsabteilung, Benoit Vinnemann.
Es werde weitere Ermittlungen geben, vor allem bezüglich der Ausrüstung, sagte Staatsanwalt Quincy. Das Material der Skier, der Skibindungen und des Helms werde noch genau untersucht. Erst wenn die Gutachten vorlägen - und das könne mehrere Wochen dauern - könne es Antworten auf eventuelle Haftungsfragen geben.
Unfallort in Méribel
Foto: Skiinfo.de / MéribelDie Frage, ob Schumacher vor seinem Sturz einer anderen Person geholfen habe, könne mit den Aufnahmen des jetzt ausgewerteten, zweiminütigen Videos nicht beantwortet werden. "Man sieht keine andere Person, nur das Gesichtsfeld von Herrn Schumacher und den Sturz", sagte Quincy.
Quincy äußerte Zweifel an der Existenz eines Videos, das ein Zeuge laut Recherchen des SPIEGEL von dem Unfall aufgenommen hatte, da es ihm persönlich nicht vorliege.
Enormes Medieninteresse
Das Medieninteresse war wie die ganze Zeit schon gewaltig, nicht alle Reporter hatten Platz gefunden im ersten Stock des Palais de Justice, wo sich etwa zwei Dutzend Kamerateams in dem Verhandlungssaal drängten. Vor dem Justizpalast parkten knapp 20 Übertragungswagen. Am Eingang in der Avenue des Chasseurs Alpins kontrollierte ein halbes Dutzend Polizeibeamte die Journalisten.
Details über die Ermittlungsergebnisse waren schon vor der Pressekonferenz durchgesickert. So berichtete der französische Sender BFMTV unter Berufung auf die Gendarmerie Chambéry, dass die Aufnahmen von Schumachers Helmkamera eindeutig belegten, dass der Ex-Formel-1-Weltmeister zum Unfallzeitpunkt mit geringer Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Dies hatte auch seine Managerin Sabine Kehm im Vorfeld berichtet.
Die Regionalzeitung "Le Dauphiné Libéré" hatte berichtet, Schumachers Helmkamera sei eingeschaltet gewesen und die Bilder verwertbar.
Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr Schumacher am 29. Dezember im französischen Skigebiet Méribel zwischen zwei markierten Pisten gegen einen Felsen und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er wurde zweimal operiert, sein Zustand ist stabil, aber kritisch. Der Sportler liegt weiter in einer Klinik in Grenoble im künstlichen Koma. Die traumatologische Abteilung des Krankenhauses gilt als eine der besten in Frankreich.
In Frankreich kann die Staatsanwaltschaft auf Grundlage polizeilicher Erkenntnisse tätig werden, aber auch auf Betreiben der Regierung sowie nach Hinweisen oder Anzeigen einzelner Personen. Straftaten fallen in die Zuständigkeit je nach Gerichtsbereich, an dem die Staatsanwaltschaft angesiedelt ist.