Richterspruch Bohlen darf nicht über Anders lästern
Berlin - Bohlen hatte dem früheren Sangesbruder in seinem Buch Unterschlagung vorgeworfen: Anders habe zu Unrecht Kosten für Bodyguards, Flug-, Auto- und Schneideleistungen kalkuliert. Das Kammergericht Berlin betonte heute, dass diese Äußerungen im Wesentlichen unwahr seien. Es wies die Berufung Bohlens ab und bestätigte somit das Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni 2004.
Dass die Revision nicht zugelassen wurde, begründete das Kammergericht mit dem höheren Stellenwert des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen gegenüber Bohlens Anspruch auf Meinungsfreiheit.
Die Äußerungen über Anders seien nach Ansicht der Richter auch nicht mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen: Dafür fehle dem Text die "erforderliche freie schöpferische Gestaltung und künstlerische Verdichtung".