Sorgerechtsstreit: Schlappe für Michael Jackson - DER SPIEGEL
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Sorgerechtsstreit Schlappe für Michael Jackson

Im Rechtsstreit um seine Kinder Prince Michael und Paris hat Michael Jackson eine weitere Niederlage erlitten. Ein Gericht entschied, dass Ex-Frau Debbie Rowes Verzicht auf den Nachwuchs nicht rechtsgültig war.
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Los Angeles - Fünf Richter des kalifornischen Berufungsgerichts bestätigten gestern ein erstinstanzliches Urteil, wonach die 46-jährige Debbie Rowe ihre Rechte auf die Kinder nicht rechtsgültig abgetreten hat. Eine Erklärung der gelernten Krankenschwester aus dem Jahr 2001, auf die sich Michael Jacksons Anwälte berufen, ist nach der Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund von Formfehlern ungültig.

Zur Begründung seiner Entscheidung erklärte das Berufungsgericht, man habe vor fünf Jahren nicht unabhängig überprüft, was im Interesse der Kinder sei. "Ein Gericht darf nicht das Sorgerecht für ein Elternteil allein deswegen aufheben, weil dieses dazu bereit ist", hieß es.

Jackson und Rowe waren von 1996 bis 1999 verheiratet. Die Kinder kamen 1997 und 1998 zur Welt. Nach der Scheidung hatte Rowe sich zunächst mit einem Abbruch der Kontakte zu ihren Kindern einverstanden erklärt. Als jedoch im Jahr 2003 Vorwürfe gegen Jackson erhoben wurden, er habe einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht, widerrief sie diese Erklärung. Im Juni 2005 wurde Michael Jackson in dem Missbrauchsprozess freigesprochen.

Zeitungsberichten zufolge soll der Sänger zurzeit mit seinen Kindern in Italien unterwegs sein. Jackson kann gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen. Seine Anwälte waren zunächst zu keiner Stellungnahme bereit.

ala/AFP/AP