Aufenthaltsgenehmigung in Spanien In Koffer gefundenes Flüchtlingskind darf bleiben
Ein Kind im Reisekoffer: Dieses Bild sahen spanische Grenzbeamte auf ihrem Scanner
Foto: AFP/SPANISH GUARDIA CIVILDie Geschichte von Adou Ouattara könnte doch noch gut ausgehen. Spaniens Behörden haben dem Jungen aus der Elfenbeinküste eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Sie gilt den Angaben zufolge vorerst für ein Jahr.
Die Guardia Civil der spanischen Exklave Ceuta in Marokko hatte den Achtjährigen am 7. Mai bei einer Kontrolle in einem Rollkoffer entdeckt, in dem er von Kleidungsstücken bedeckt kaum atmen konnte. Eine 19-jährige Frau hatte das Gepäckstück bei sich und wurde bei der Einreise in das spanische Hoheitsgebiet kontrolliert. Noch am selben Tag nahm die Polizei Adous Vater Ali Ouattara fest, als dieser den gleichen Grenzübergang überqueren wollte.
Ouattara und seine Frau Lucie leben als legale Einwanderer auf der zu Spanien gehörenden Inselgruppe der Kanaren vor der afrikanischen Westküste. Für ihren Sohn erhielten sie dort jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung.
"Außergewöhnliche Umstände"
Ali Ouattara arbeitete für einen Lohn von 1300 Euro in einer Wäscherei. Vor einigen Jahren konnte er seine Frau und eine Tochter mit Hilfe eines Gesuchs zur Familienzusammenführung zu sich holen. Einen Verdienst von mindestens 1065 Euro im Monat musste er dafür nachweisen. Für jedes weitere Familienmitglied bräuchte er 266 Euro mehr . Ihm fehlen also 31 Euro monatlich, um auch Adou legal bei sich wohnen zu lassen. Dreimal stellte Ouattara einen Antrag, dreimal wurde er abgelehnt. Damit waren die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Nun stellten die Behörden Adou aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" die Aufenthaltsgenehmigung aus, wie ein Sprecher der Präfektur Ceuta sagte. Sie solle es dem Jungen ermöglichen, bei seiner Mutter zu sein. Es sei davon auszugehen, dass in einem Jahr ein Antrag auf Erneuerung gestellt werde.
Ali Ouattara bleibt jedoch weiter in Haft. Für den Richter hätten sich die Umstände, die zur Festnahme des Vaters geführt hätten, "nicht geändert", teilte das zuständige Gericht in Andalusien mit. Dabei handele es sich um eine anhaltende Fluchtgefahr und die Tatsache, dass er einen Minderjährigen durch den Transport im Koffer gefährdet habe. Zudem warte das Gericht noch das Ergebnis eines DNA-Tests ab, der die Verwandtschaft des Jungen mit Ali Ouattara überprüfen soll.