Tödliches Koma-Saufen: "Ein bedauerlicher Unglücksfall" - DER SPIEGEL
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Tödliches Koma-Saufen "Ein bedauerlicher Unglücksfall"

Er war 16 Jahre jung: Nach einem Tequila-Wetttrinken mit Freunden fiel Lukas W. ins Koma und starb. Jetzt müssen sich seine Trinkkumpane und der beteiligte Wirt vor Gericht verantworten. Der Kneipier zeigte wenig Reue und sprach von einem "Unglücksfall".
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Berlin - Staatsanwalt Reinhard Albers hat keine Zweifel: Für ihn war das Wetttrinken in der Berliner Bar "Eye T" ebenso sittenwidrig wie lebensgefährlich. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Berliner Landgericht heute den Fall Lukas W. Der Alkoholtod des 16-jährigen Schülers hatte im März vergangenen Jahres bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch und das sogenannte "Binge-Drinking", das Rauschtrinken, unter Jugendlichen ausgelöst.

Heute sagte der vor einer Woche aus der Untersuchungshaft entlassene Wirt des Lokals aus, in dem sich W. und seine vier Bekannten im Alter von 17 bis 21 Jahren getroffen hatten. Aytac G. erklärte, bei dem Todesfall habe es sich um einen bedauerlichen Unglücksfall gehandelt. In seiner Aussage als Zeuge betonte G. seinem Anwalt Eckart Fleischmann zufolge, die Trinkwette sei von dem Jugendlichen initiiert worden.

Er selbst habe Lukas W. zwischendurch sogar ein Glas Wasser hingestellt, um das Trinkspiel zu beenden, sagte der 27-jährige Kneipier. Explizite Reue allerdings zeigte er nicht. "Er ist nicht danach gefragt worden, und hat auch selbst kein Bedauern geäußert", so der Anwalt. Der Anklage zufolge soll der Wirt die Jugendlichen angewiesen haben, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken, um sich einen Vorteil bei der Wette zu verschaffen.

Die vier Jugendlichen müssen sich wegen Beihilfe zur Körperverletzung verantworten. Sie sollen dem 16-jährigen Lukas W. bei der tödlichen Trinkwette im Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila gereicht haben. Der Junge war mit 4,8 Promille im Blut ins Koma gefallen und vier Wochen später gestorben.

Staatsanwalt Reinhard Albers bezeichnete die Aussage der Wirts in einer Verhandlungspause als wenig glaubhaft: "Möglicherweise bewegt er sich millimeterweise Richtung Wahrheit. Überzeugt hat er mich nicht." Für den Nachmittag waren die Plädoyers angekündigt, möglicherweise sollte auch ein Urteil gesprochen werden.

Dem Wirt soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge gesondert der Prozess gemacht werden.

ala/dpa/AP