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Urteil gegen satirische "Spaghettimonster-Kirche" Pastafari muss Kappe abnehmen

Sie heißen Pastafari, feiern "Nudelmessen" und tragen Piratenkappen. Ein brandenburgisches Gericht hat nun jedoch entschieden: Für das Passbild im Personalausweis muss der Vorsitzende der "Spaghettimonster-Kirche" die Kappe abnehmen.
Pastafari Rüdiger Weida: Muss das Kopftuch für den Perso abnehmen
Pastafari Rüdiger Weida: Muss das Kopftuch für den Perso abnehmen

Pastafari Rüdiger Weida: Muss das Kopftuch für den Perso abnehmen

Foto: Ralf Hirschberger/ dpa
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Dem Vorsitzenden der satirisch-kritischen "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" ist ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Potsdam. Es wies eine Klage des Vereinschefs Rüdiger Weida gegen die brandenburgische Stadt Templin ab.

Die Pastafari genannten Anhänger des "Fliegenden Spaghettimonsters" organisierten sich zunächst in den USA - als Kritik am zunehmenden Einfluss des Kreationismus' auf den Schulunterricht. Die Piratenkopfbedeckung ist für sie typisch. Und so berief sich der 64-jährige Kläger beim Passfoto-Streit auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften.

Das Gericht befand jedoch, dass der "Spaghettimonster-Kirche" ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz" fehle. Es sah vielmehr eine "parodistisch-kritische Auseinandersetzung" mit als intolerant und dogmatisch empfundenen Lehrmeinungen.

Die "Spaghettimonster-Kirche" hatte 2014 bereits mit einem kuriosen Schilderstreit in Templin  für Schlagzeilen gesorgt. Dabei ging es um die Frage, wo der Verein Hinweise für seine "Nudelmessen" aufhängen darf - in Anlehnung an die Gottesdienste der traditionellen Kirchen. "Freitag, 10 Uhr" hieß es auf einer Tafel, darüber ist ein glupschäugiges Spaghettimonster abgebildet.

Manche "Spaghettimonster"-Fans setzen sich auch Nudelsiebe auf den Kopf, das eine oder andere Mal wird dies sogar auf Dokumenten zugelassen. In Deutschland sind Kopfbedeckungen auf Passbildern grundsätzlich nicht gestattet. Die Passbehörde kann jedoch aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen.

apr/dpa

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