Verwahrlostes Baby Eltern müssen in Haft
Neu-Ulm Für Richter Bernt Münzenberg war der Fall klar: Die Eltern des vernachlässigten Mädchens haben nicht nur ihre Fürsorgepflicht verletzt, sondern sich auch der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die 21 Jahre alte Mutter aus dem schwäbischen Illertissen erhielt heute eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Der 22-jährige Vater muss unter Einrechnung einer früheren Bewährungsstrafe ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.
Im März dieses Jahres hatte ein Nachbar des Paares die Polizei alarmiert - doch nicht etwa auf Grund der katastrophalen hygienischen Zustände in der Wohnung, sondern weil ihm drei abgemagerte, von Flöhen und Würmern befallene Katzen aufgefallen waren. Das Bild, das sich den Beamten präsentierte, war grausig: Zwischen Tierkot und Bergen von Müll vegetierte das kleine Mädchen dahin. Es war wegen Flüssigkeitsmangels stark dehydriert.
Ein medizinischer Gutachter erklärte jetzt im Prozess, das Baby hätte ohne das Eingreifen der Behörden möglicherweise schwere Schäden bis hin zum Tod erleiden können. Richter Münzenberg, der den Fall nach Eingang der Anklage im August öffentlich gemacht hatte, sagte in seiner Urteilsbegründung, die Eltern hätten spätestens nach einem Arztbesuch im März die unhaltbaren Zustände für ihr erkranktes Kind ändern müssen.
Das Sorgerecht für das Kind erhielt die Großmutter. Das jetzt neun Monate alte Mädchen habe keine feststellbaren Folgeschäden erlitten und erfreue sich bester Gesundheit, sagte der Richter.
Das Gericht folgte mit dem Strafmaß vollständig dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Auch die gequälten Katzen kamen bei dem Urteil zu ihrem Recht: Das Gericht nahm den Tatbestand in die Anklageschrift mit auf und befand die Eltern des mehrfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für schuldig.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten kündigten Berufung gegen das Urteil an. Die Anwälte erklärten, die Eltern hätten nicht mit Vorsatz gehandelt und seien zudem überfordert gewesen.
ala/AP/dpa