Grausiger Gewaltexzess Kind mit 40 Fußtritten getötet
Erfurt - Die 31-jährige Erfurterin und ihr 38-jähriger Freund müssen wegen gemeinschaftlicher Tötung für zwölf Jahre in Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt ging bei ihrem heute verkündeten Urteil von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der kleine Jonny Lee war in der Osternacht, am 11. April 2004, an schweren inneren Blutungen gestorben. Die Richter gingen über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte Revision an.
Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsbegründung, eine derart massive Gewaltanwendung auf ein völlig wehrloses Kleinkind habe er noch nie erlebt. Schon Jahre vor der Tatnacht seien die drei Kinder einer kaum vorstellbaren Vernachlässigung und Aggressivität ausgeliefert gewesen. Dem zweieinhalbjährigen Jonny Lee sei irgendwann "mit Brachialgewalt der Arm aus dem Schultergelenk gedreht worden". Niemand habe daran gedacht, ihn zum Arzt zu bringen; auch auf der anderen Körperseite sei bei der Obduktion eine nicht behandelte Schlüsselbeinfraktur festgestellt worden. Jonny Lee habe immer wieder still vor sich hin gewimmert, ihm sei auch mal ein Taschentuch in den Mund gesteckt worden, um ihn ruhigzustellen.
In der Osternacht hätten sich die Mutter und ihr Freund durch das Jammern des Kleinen gestört gefühlt, der auch nichts zum Abendbrot bekommen habe. "Frühestens um 2 Uhr muss das Martyrium des Jonny Lee begonnen haben", sagte Pröbstel. "Einer von beiden muss sich auf den kleinen Wurm gekniet haben und hält ihm den Mund zu." Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sowohl der Mann als auch die Frau zugetreten haben müssen. Mindestens einmal habe der 38-Jährige mit voller Wucht zugetreten. Die Spur seiner Schuhsohle sei wie ein Fingerabdruck gewesen. Die Beweismittel hätten auch die Frau überführt, sagte Pröbstel, und hielt ihren Schuh mit dem hohen Pfennigabsatz hoch, dessen Spuren auf dem Körper des Kindes zu sehen waren. Das Erfurter Jugendamt hatte nach Bekanntwerden der Tat drei Mitarbeiter wegen Versäumnissen im Umgang mit der Familie beurlaubt.
Jeder der beiden Angeklagten habe die Tat dem jeweils anderen zugeschoben und eigene Schuld geleugnet, so dass die Wahrheitsfindung sehr schwierig gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter weiter aus. Anhand der Beweismittel sei es aber ausgeschlossen, dass nur einer von beiden als Täter in Frage komme. Die Kammer ging daher von einem gemeinschaftlich begangenen Totschlag und sogar von bedingtem Tötungsvorsatz aus. Mordmerkmale im juristischen Sinne wie niedere Beweggründe oder Grausamkeit seien in diesem Fall nicht anzuwenden, betonte Pröbstel. Da bei der Frau am Morgen ein Blutalkoholwert von 1,41 Promille festgestellt worden sei, könne verminderte Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, doch die Angeklagte habe gewusst, was sie getan habe.
Alle drei Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Zur Begründung erklärten sie, es sei nicht erwiesen, wer von beiden Angeklagten das Kind getötet habe.
Jochen Wiesigel, AP