Gutachten Karolinas Mutter voll schuldfähig
Memmingen - "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass zum Tatzeitpunkt eine psychische Störung vorgelegen hätte", sagte Psychiater Andreas Küthmann heute vor dem Landgericht Memmingen. "Letztlich ging es Frau C. mehr um sich selbst als um das Kind." Der Gutachter bezeichnete die 26-Jährige als voll schuldfähig.
Die Polin ist wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Sie soll tatenlos zugesehen haben, wie ihr damaliger Freund Mehmet A. ihre Tochter vier Tage lang mit äußerster Brutalität folterte. Der 31-jährige Türke muss sich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verantworten. Das Paar soll die bewusstlose Karolina nackt und kahl geschoren in einer Krankenhaustoilette in Weißenhorn bei Neu-Ulm abgelegt haben, wo das sterbende Kleinkind am 5. Januar 2004 entdeckt wurde.
Küthmann, Chef der psychiatrischen Klinik im Bezirkskrankenhaus Memmingen, sagte, für ihr eigenes Verhalten während Karolinas Martyrium habe die Mutter nur vordergründige Argumente geliefert: Sie habe Angst vor A. gehabt und ihr habe die Möglichkeit gefehlt, Hilfe zu holen. Zaneta C. weise Züge einer "dissozialen Persönlichkeitsstruktur" auf. Sie zeige sich gegenüber den Gefühlen anderer unbeteiligt und gehe schnell Beziehungen ein, die sie nicht lange aufrechterhalte. Die Schuld an Konflikten weise sie anderen zu. C. sei zudem labil und selbstbezogen. "Sie hat ihre eigenen Bedürfnisse ganz in den Vordergrund gestellt."
Die 26-Jährige neige zwar zu starken Gefühlsausbrüchen, aber es handele sich um eine "oberflächliche Affektivität". Sie sei theatralisch, die Gefühle gingen nicht tief. Küthmann sah keine Anhaltspunkte, dass die Angeklagte von ihrem Freund abhängig gewesen sei. "Es gibt keine Hinweise, dass Frau C. Herrn A. in irgendeiner Weise hörig gewesen ist." Der Gutachter merkte an, die Angeklagte habe sich bei der Untersuchung als schwer krank darstellen wollen.
Küthmann sagte weiter, Zaneta C. sei in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen und habe seit dem 13. Lebensjahr Alkohol getrunken. Während ihrer Tätigkeit als Strip-Tänzerin habe sie auch gelegentlich Drogen wie Kokain, Ecstasy oder Marihuana konsumiert. Sie sei aber weder vom Alkohol noch von Drogen abhängig gewesen. Die 26-Jährige sei latent aggressiv. Im April 2004 habe sie sich in der Haft selbst Schnittverletzungen am linken Arm zugefügt, sagte der Gutachter. "Sie hat sich den Namen Karolina eingeritzt."
Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner wertete das Gutachten als Beleg, dass bei C. keine Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Um das Verfahren abzukürzen, zog der Verteidiger von Mehmet A. einen Beweisantrag auf ein zusätzliches Gutachten über die Gewohnheiten des Angeklagten, Gewaltvideos anzuschauen, zurück.
Der Vorsitzende Richter Götz Helms gab den rechtlichen Hinweis, bei den beiden Angeklagten komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen in Betracht. Der Verteidiger des Angeklagten will auf Körperverletzung mit Todesfolge plädieren. Der Prozess wird am 21. April mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird für den 22. April erwartet. Als Ausweichtermin sei noch der 29. April vorgesehen, hieß es.