Gutachten: Mutmaßlicher Mörder von Karolina "seelisch abartig" - DER SPIEGEL
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Gutachten Mutmaßlicher Mörder von Karolina "seelisch abartig"

Der wegen Mordes an der dreijährigen Karolina angeklagte Mehmet A. weist laut einem Psychiater eine "schwere seelische Abartigkeit" und sadistische Züge auf. Der Gutachter attestierte ihm verminderte Schuldfähigkeit und empfahl die Einweisung in eine Psychiatrie.
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Memmingen - Der 31-Jährige mutmaßliche Täter habe das Kind seiner Freundin Zaneta C. mit "Foltermethoden des 16. Jahrhunderts" gequält und erniedrigt, um sein eigenes Selbstwertgefühl zu steigern, sagte Gerichtspsychiater Norbert Nedopil vor dem Memminger Landgericht. Wegen der Persönlichkeitsstörung sei A. vermindert schuldfähig. Der Mediziner sah wenig Chancen, die Störung therapieren zu können. Er empfahl zusätzlich zu einer Haftstrafe die Einweisung in die Psychiatrie.

A. soll laut Anklage Karolina vier Tage lang so brutal misshandelt haben, bis das Kind starb. Die Mutter des Kindes, die mitangeklagte Zaneta C., habe die Folterungen mitangesehen, ohne etwas zu unternehmen. Die Polin und der Türke sollen das grausam zugerichtete und kahl geschorene Kleinkind schließlich in einer Krankenhaustoilette in Weißenhorn bei Neu-Ulm abgelegt haben, wo die Dreijährige am 5. Januar 2004 entdeckt wurde.

Nedopil, Leiter der forensischen Psychiatrie der Uniklinik München, führte am vierten Verhandlungstag aus, Mehmet A. sei so lange gefährlich, wie die Persönlichkeitsstörung anhalte. Der 31-Jährige handle impulsiv und aggressiv. Er sei "ausgesprochen empfindlich und kränkbar", schon Banalitäten führten zu überschießenden Reaktionen. "Es liegt eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit vor", sagte der renommierte Psychiatrie-Professor. Diese Diagnose sei unabhängig von der Drogensucht des Beschuldigten, die Störung liege schon seit der Jugend vor.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er sei ausgeflippt, wenn Karolina nicht gefolgt habe. Aus erzieherischen Gründen habe er sie mit der Hand, mit einem Gürtel oder Stock geschlagen oder ihr erhitzte Verschlüsse von Methadon-Flaschen auf den Körper gedrückt. Wegen A.s Drogensucht geht die Anklage von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Nedopil sagte, der 31-Jährige habe sadistische Züge: Er erniedrige andere, um seine eigene Macht zu bestätigen. Er sei sich seiner Taten bewusst gewesen. "Aus dem Quälen anderer fühlt er sich selbst stärker." Der Angeklagte habe auch vor Gericht "Interesse und Lust an Verletzungen" gezeigt, als er Fotos von der zu Tode gequälten Karolina minutenlang ohne Regung angeschaut habe.

Gutachten stützt Aussage der Mutter

Zu den Verletzungen sagte der Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger: "Das Kind war rundum grün und blau geschlagen." Der ganze Körper sei mit Schwellungen, Kratzern, Blutergüssen und Brandwunden übersät gewesen. Zum Tod führte demnach eine Blutung im massiv geschwollenen Gehirn, die auf einen heftigen Faustschlag zurückging.

Eisenmenger erläuterte, alle Verletzungen seien dem Kleinkind innerhalb weniger Tage zugefügt worden. Die Befunde deckten sich mit den Schilderungen der Folterungen, die Zaneta C. gemacht hatte. Lediglich Verbrühungen mit heißem Wasser und eine Brandwunde von einer Zigarette hätten nicht festgestellt werden können. Der Pathologie-Professor sagte, vor den Folterungen sei Karolina ein wohl gepflegtes und wohl genährtes Kind gewesen. A. hatte vor Gericht seine Exfreundin beschuldigt, ihre Tochter vernachlässigt zu haben.

Gerichtspsychiater Nedopil sagte, bei A. bestehe Wiederholungsgefahr. Er empfahl die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Wie die Behandlungsprognose aussehe, lasse sich nur schwer sagen, weil A. in der Vergangenheit bereits zahlreiche Behandlungen abgebrochen habe. Der 31-Jährige war wegen seiner langjährigen Drogensucht bereits 16 Mal im Bezirkskrankenhaus Günzburg. Nach Nedopils Einschätzung ist A. noch nicht therapiebereit. Er empfahl eine vorausgehende Haft von ein bis vier Jahren. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner sagte, er rechne damit, dass A. für immer in die Psychiatrie eingewiesen werde.

Irene Preisinger, AP