Haasenburg-Heime: Drei Jugendliche weggelaufen - DER SPIEGEL
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Haasenburg-Heime Polizei sucht nach drei weggelaufenen Jungen

Drei Jugendliche sind aus einem geschlossenen Heim der Haasenburg GmbH weggelaufen. Laut Polizei werden seit Mittwochmorgen drei Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren vermisst. Gegen den Heimbetreiber wird derzeit wegen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt.
Kinder- und Jugendheim in Jessern: Durchsuchungen von der Staatsanwaltschaft angeordnet
Kinder- und Jugendheim in Jessern: Durchsuchungen von der Staatsanwaltschaft angeordnet

Kinder- und Jugendheim in Jessern: Durchsuchungen von der Staatsanwaltschaft angeordnet

Foto: Patrick Pleul/ dpa
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Cottbus - Aus einem Kinder- und Jugendheim der umstrittenen Haasenburg GmbH in Brandenburg sind drei Jugendliche weggelaufen. Ein 15-Jähriger und zwei 16 Jahre alte Jungen werden seit Mittwochmorgen in einem geschlossenen Heim im brandenburgischen Neuendorf vermisst. Trotz intensiver Suche sei ihr Aufenthaltsort bisher unbekannt, teilte die Polizei mit.

Nach Informationen der "Hamburger Morgenpost"  sind die Jungen mit einem gestohlenen Auto nach Hamburg geflüchtet. Demnach geben sie an, in dem Heim Gewalt, Isolation und Erniedrigung durch die Erzieher ausgesetzt gewesen zu sein.

Am Donnerstag waren drei Einrichtungen der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Ein junger Mann hatte Anzeige erstattet, im Fall einer jungen Frau wird nach einem Fernsehbericht von Amts wegen ermittelt. Die Haasenburg GmbH weist die Vorwürfe zurück und begrüßt nach eigenen Angaben die Ermittlungen.

Die Vorwürfe der drei weggelaufenen Jungen beziehen sich nach Angaben ihres Anwalts auf aktuelle Übergriffe. "Davor sind sie aus dem Heim geflohen", sagte der Hamburger Familienrechtler Rudolf von Bracken der Nachrichtenagentur dpa. Er forderte die Brandenburger Behörden auf, der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis zu entziehen.

Ein Sprecher des Betreibers wollte das Verschwinden der Jugendlichen mit Verweis auf deren jugendliches Alter und Persönlichkeitsrechte nicht kommentieren.

gam/dpa