Hamburg: Haftrichter lässt geständigen Kindesentführer frei - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Hamburg Haftrichter lässt geständigen Kindesentführer frei

In der Hansestadt hat ein Mann gestanden, ein Mädchen entführt zu haben. Die Anderthalbjährige habe ihn "angeflirtet", sagte Jörg Michael H. den Ermittlern. Doch ein Haftrichter ließ den Täter wieder laufen. Die Wiederholungsgefahr sei in diesem Fall kein Haftgrund, so das Gericht.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Gestern hatte sich Jörg Michael H. den Ermittlern gestellt und ein Geständnis abgelegt. Die Polizei hatte nach der Veröffentlichung von Aufnahmen einer Überwachungskamera bereits nach dem Mann gefahndet.

Er habe Missy vor gut drei Wochen entführt, sie aber nach etwa einer Stunde wieder unversehrt freigelassen, als ihm bewusst geworden sei, was er da gerade tue, sagte der 38-Jährige. Dass er Missy missbrauchen wollte, bestritt der gelernte Kommunikationselektoniker im Polizeiverhör. Als Motiv der Entführung gab er an, das Mädchen habe ihn "geradezu angeflirtet". Deswegen habe er das Kind mitgenommen. Das Amtsgericht Hamburg entschied sich dennoch dagegen, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.

Die Eltern von Missy reagierten entsetzt: "Wir waren schockiert, als wir erfahren haben, dass er wieder frei ist", zitierte die Hamburger Morgenpost Mutter Vivian D. Wie Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger SPIEGEL ONLINE sagte, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Haftrichters Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht heute entscheiden soll. "Unsere Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung", sagte Bagger.

Gerichtssprecherin Sabine Westphalen verteidigte die Entscheidung des Gerichts: "Es besteht keine Fluchtgefahr. Der Tatverdächtige ist nicht vorbestraft. Er hat einen festen Wohnsitz und seit sechs Jahren einen Arbeitsplatz", zitiert die "Hamburger Morgenpost" Westphalen. Auch die Wiederholungsgefahr, so die Sprecherin, sei kein Haftgrund.

Die Gefahr der Wiederholung greift nach Angaben Rüdiger Baggers im Falle von Jörg Michael H. juristisch tatsächlich nicht. Denn es bestehe gegen den Mann kein dringender Tatverdacht wegen versuchten sexuellen Missbrauchs, sondern wegen der Kindesentziehung und der Aussetzung. Im Gegensatz zum Missbrauchsvorwurf sieht das Gesetz für diesen Tatverdacht aber nur die Flucht- und Verdunkelungsgefahr als Haftgrund vor.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag auf Haftbefehl daher mit der drohenden Fluchtgefahr von Jörg Michael H. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Kidnapper laut Bagger zwischen drei Monate und fünf Jahre Haft.

Roman Heflik