Hamburg: Justiz-Hickhack um einen Kidnapper - DER SPIEGEL
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Hamburg Justiz-Hickhack um einen Kidnapper

Am Anfang stand die Entführung eines Kindes in einem Hamburger Baumarkt. Es folgten die Verhaftung und das Geständnis des Kidnappers. Schließlich setzte ein Haftrichter den geständigen Mann zunächst wieder auf freien Fuß. Jetzt revidierte das Landgericht den Beschluss und erließ Haftbefehl.
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Hamburg - Wie Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger SPIEGEL ONLINE sagte, hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Beschwerde eingelegt. Ihrer Ansicht nach besteht durchaus Fluchtgefahr. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Ansicht und korrigierte den Beschluss des Amtsrichters nun. Es erließ Haftbefehl gegen den 38-jährigen Jörg Michael H. Polizeibeamte nahmen den gelernten Kommunikationselektroniker aus Hamburg-Lokstedt mittlerweile in seiner Wohnung fest. Er befindet sich jetzt wieder in Untersuchungshaft.

Gestern hatte sich Jörg Michael H. im Beisein seines Anwalts den Ermittlern gestellt und ein Geständnis abgelegt. Die Polizei hatte nach der Veröffentlichung von Aufnahmen einer Überwachungskamera bereits nach dem Mann gefahndet. Er habe Missy vor gut drei Wochen entführt, hatte der Kidnapper zu Protokoll gegeben, sie aber nach knapp einer Stunde wieder unversehrt freigelassen, als ihm bewusst geworden sei, was er da gerade tue. Dass er Missy missbrauchen wollte, hatte der gelernte Kommunikationselektoniker im Polizeiverhör bestritten. Als Motiv der Entführung gab der 38-Jährige an, das eineinhalb Jahre alte Mädchen habe ihn "geradezu angeflirtet". Deswegen habe er das Kind mitgenommen.

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Hamburg waren zunächst nur von einer einfachen Kindesentziehung ausgegangen. Ein Tatverdacht wegen versuchten sexuellen Missbrauchs liege nicht vor, sagte Bagger SPIEGEL ONLINE. Auf Kindesentziehung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein Haftrichter ließ Jörg Michael H. daraufhin wieder frei. Es bestehe keine Fluchtgefahr. Die Eltern von Missy hatten entsetzt reagiert: "Wir waren schockiert, als wir erfahren haben, dass er wieder frei ist", zitierte die Hamburger Morgenpost Mutter Vivian D.

Das Landgericht habe aber noch weitere Ermittlungen angestellt, teilte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen heute Nachmittag mit. "Das Landgericht bejaht, nachdem es noch weitergehende eigene Ermittlungen durchgeführt hat, den dringenden Verdacht sogar der qualifizierten Kindesentziehung, also eines mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren bedrohten Verbrechen", sagte die Sprecherin zu SPIEGEL ONLINE. Denn das Ereignis sei vermutlich für das Kleinkind schwerwiegend und traumatisierend und berge die konkrete Gefahr einer schweren seelischen Störung in sich.

Angesichts dieses neuen, höheren Strafrahmens bestehe für den Beschuldigten jetzt doch ein erheblicher Anreiz, sich dem Verfahren durch Flucht zu entziehen. Zunächst war das Gericht von keiner Fluchtgefahr ausgegangen. Auch die Wiederholungsgefahr, so hatte die Sprecherin zunächst mitgeteilt, sei kein Haftgrund.

Die Gefahr der Wiederholung hätte laut Rüdiger Bagger im Falle von Jörg Michael H. juristisch tatsächlich nicht gegriffen: Im Gegensatz zum Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs kennt der Gesetzgeber beim Verdacht auf Kindesentzug die Wiederholungsgefahr als Haftgrund nicht, sondern nur die Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Der Verein "Deutsche Kinderhilfe Direkt" hat unterdessen die Vorgänge in Hamburg kritisiert. Ein Sprecher forderte in Berlin schärfere Gesetze zum Schutz der Kinder. Die bereits bestehenden Normen, auf deren Grundlage auch der Haftrichter zunächst die Freilassung von Jörg Michael H. beschlossen hatte, hätten beim Kinderschutz versagt.

Roman Heflik