Hamburg "Richter Gnadenlos" vor Gericht
Hamburg - Der 41-Jährige hatte bei der Verhandlung am 19. Mai 1999 eine dreitägige Ordnungshaft gegen die beiden Zuhörer verhängt. Eine von den beiden Männern beim Amtsgericht Hamburg eingelegte Beschwerde gegen die sofort vollstreckte Haft habe er dann "nicht unverzüglich, sondern - um deren Rechtsschutz zu unterlaufen" - erst 20 Stunden später an das Oberlandesgericht der Hansestadt weitergeleitet, heißt es in der Anklageschrift.
Die Betroffenen konnten daher erst am frühen Abend des 21. Mai, nach Aufhebung der Beschlüsse durch das Oberlandesgericht, entlassen werden. Im Falle einer Verurteilung droht Schill, der sich vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, die Entlassung aus dem Richteramt. In der vergangenen Woche wurde er bereits auf Beschluss des Richterdienstgerichts vom Dienst suspendiert. In der Begründung für die vorläufige Dienstenthebung hieß es, dass das Vertrauen in die Amtsführung und Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung eines wegen Rechtsbeugung angeklagten Richters grundsätzlich nicht mehr gegeben sei.
Der für seine drakonischen Strafen bekannte Richter hat auch politische Ambitionen gezeigt und gründete im Juli 2000 in Hamburg die Partei PRO (Partei Rechtsstaatlicher Offensive). Schwerpunkt der konservativ ausgerichteten PRO soll die Kriminalitätsbekämpfung sein. Schill hatte erklärt, er werde bei einer Wahl in das Landesparlament im nächsten Jahr innerhalb von 100 Tagen die Kriminalitätsrate in der Hansestadt halbieren. Er bezeichnete die Politik des rot-grünen Senats als "verbrecherfreundlich" und nannte als wichtigstes Ziel dessen Ablösung, um dann mit der CDU eine "Koalition der Vernunft" zu bilden.