Hamburger Prozess: Gericht steht zu Mzoudi-Freilassung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Hamburger Prozess Gericht steht zu Mzoudi-Freilassung

Trotz massiver Kritik an der Freilassung des Terror-Verdächtigen Abdelghani Mzoudi hält das Hamburger Oberlandesgericht an seiner Entscheidung fest. Aus dem aktuellen Beschluss lässt sich ablesen, dass die Richter Mzoudi freisprechen wollen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Der Hamburger Richter Klaus Rühle muss zurzeit reichlich einstecken. Seit er Abdelghani Mzoudi - den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten - als freien Mann aus seinem Gerichtssaal spazieren ließ, sitzt er plötzlich selbst auf der Anklagebank. Auf der Anklagebank der öffentlichen Kritik.

Im Kanzleramt raunt man, die Entscheidung sei "übereilt und hektisch" gewesen. Bei den Anklägern in Karlsruhe empfiehlt man Rühle, demnächst "eine Nacht über eine so wichtige Entscheidung zu schlafen". Selbst aus den fernen USA kommen von höchster Stelle Kommentare. Dort ist man schlicht "enttäuscht".

Gleichwohl will sich das Hamburger Oberlandesgericht nicht von seiner Entscheidung abbringen lassen. Am Montag stellten die Richter der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eine zehnseitige Erwiderung zu, mit der sie auf eine Beschwerde der Ankläger reagierten. Demnach stehen die Richter zu der Freilassung Abdelghani Mzoudis, die seit dem vergangenen Donnerstag die Gemüter bei Ermittlern und auch in der Politik erhitzt. Doch interessanter als die Entscheidung an sich liest sich die Begründung, denn die Richter haben mit ihr den Noch-Angeklagten Mzoudi bereits mehr oder minder von den Anklagepunkten freigesprochen.

Keine Terrorzelle, keine Mitgliedschaft

Demnach habe die "Hauptverhandlung ergeben, dass der Angeklagte weder der Beihilfe zum Mord noch der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig ist". Eine Seite später stellen die Richter zudem fest, dass der Vorwurf der "Mitgliedschaft bzw. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nicht mehr aufrechtzuerhalten ist". Auch wenn es die Richter nicht konkret schreiben, kann das zweite große deutsche Verfahren schon wegen dieser Formulierungen eigentlich nur mit einem Freispruch enden.

In weiteren Verlauf der Erwiderung listen die Richter konkret auf, warum sie die Vorwürfe der Bundesanwälte gegen Mzoudi für nicht mehr schlüssig halten. Demnach habe die Beweisaufnahme ergeben, dass sich die Bildung der so genannten "Hamburger Zelle" um Mohammed Atta und die Beauftragung der jungen Studenten mit einem Terror-Plan keineswegs in Hamburg, sondern in Afghanistan abgespielt habe. Dies hatte auch der Chef des Verfassungsschutzes vor dem Gericht ausgesagt. Folglich könne der Angeklagte Mzoudi nach Meinung der Richter nicht - wie in der Anklageschrift behauptet - im Jahr "1999 Kenntnis von der Planung dieses Verbrechens gehabt haben".

"Indizienkette erschüttert"

Daneben betonen die Richter, dass vor allem das überraschend aufgetauchte "Behördenzeugnis" des BKA "die Indizienkette" der Bundesanwaltschaft massiv "erschüttert" habe. In dem Schreiben berichtete das BKA über eine im November 2003 aus den USA übermittelte Aussage des Terror-Drahtziehers Ramsi Binalshibh, der Mzoudi ausdrücklich nicht der "Hamburger Zelle" zuordnete. Die Tatsache, dass selbst das BKA diese Aussage deutlich als unglaubhafte Schutzbehauptung einordnete, erkennen die Richter nicht an. Sie gehen davon aus, die Behörde habe dem Gericht "einen wichtigen, den Angeklagten entlastenden Umstand" mitgeteilt habe.

Mit der Erwiderung haben die Richter ihre Haltung in dem Fall sehr klar gemacht. Nun könnte nur noch das BKA am kommenden Donnerstag für Aufklärung sorgen, wenn der zuständige Abteilungsleiter, der auch das "Behördenzeugnis" verfasste und für die Kommunikation mit den US-Behörden verantwortlich ist, in Hamburg aussagt. Viel Neues ist jedoch nicht zu erwarten. Schon jetzt machte das BKA dem Gericht per Fax klar, dass der Abteilungsleiter Jürgen Maurer vor Gericht lediglich das reichlich dünne "Behördenzeugnis" noch einmal in voller Länge verlesen wird.

Die US-Behörden sind not amused

Das Schweigen des BKA zu der heiklen Kooperation zwischen den US-Behörden mit ihren rund um den Globus verstreuten Terrror-Gefangenen und den deutschen Geheimdiensten will Richter Rühle nicht hinnehmen. In einem Fax vom Dienstag fordert er die Behörde dringend auf, die Aussagegenehmigung für den Abteilungsleiter zu erweitern. Falls der geladene Zeuge schon nicht zu allen Details über den konspirativen Austausch von brisanten Dokumenten und Vernehmungsprotokollen zwischen den US-Geheimdiensten und den deutschen Behörden berichten könne, solle er doch wenigstens an den heiklen Stellen erläutern, warum dies nicht möglich sei, schreibt Rühle in seiner Antwort an das BKA.

Auch wenn eine Reaktion aus der Wiesbadener BKA-Zentrale am Dienstag noch ausblieb, wird die Bitte Rühles wohl kaum erhört werden. Zu sehr fürchten die Beamten, dass sie durch weitere Details in dem so oder so schon heiklen Fall die mühsam erarbeitete Vertrauensbasis mit den USA endgültig zerstören könnten. Schon als die deutschen Ermittler ihren US-Kollegen kürzlich mitteilten, man müsse zumindest einen Satz aus der Binalshibh-Vernehmung entgegen den abgegebenen Versprechungen an das Hamburger Gericht weitergeben, reagierte man dort nicht gerade freundlich. "We regret", kabelten die US-Fahnder nach Deutschland.

Regierung will Fragen im Innenausschuss vermeiden

Allein ist das BKA mit dieser Haltung nicht. Auch die rot-grüne Bundesregierung will sich auf keinen Fall mit der Causa der Offshore-Diplomatie zwischen deutschen und US-Schlapphüten verwickeln lassen. Zwar war das Kanzleramt zu jeder Zeit über die transatlantische Absprache informiert, dass deutsche Behörden Erkenntnisse aus den USA erhielten und gleichzeitig garantierten, diese auf keinen Fall in den Hamburger Prozess einzubringen. Gleichwohl versuchen die Verantwortlichen eine politische Diskussion über die Vorgänge nach dem Rückschlag im Prozess mit allen Mitteln unter der Decke zu halten.

Herhalten für den Schweigezwang müssen zurzeit die SPD-Mitglieder im Innenausschuss. Als schon kurz nach der Hamburger Entscheidung die ersten Forderungen aus der Union nach einer Aufklärung der Vorfälle im Hamburger Gerichtssaal, den offen ausgetragenen Streit zwischen Bundesanwaltschaft und dem BKA und den Auswirkungen auf die Sicherheitslage kamen, wiegelte der SPD-Obmann das Begehr der Kollegen schnell ab. Die Entscheidung in Hamburg sei die eines Gerichts, zu der die Bundesregierung keine Stellung nehmen könne. Eine Sondersitzung sei deshalb weder nötig noch möglich. Auch eine Auskunft der ganz offensichtlich an dem Prozess direkt beteiligten Behörden wie dem BKA oder dem übergeordneten Bundesinnenministerium sei nicht möglich.

Union wendet sich an Thierse

Die CDU will sich damit nicht abspeisen lassen, da sie auch die Beteiligung der Bundesregierung an dem Vorgang beleuchten will. Deshalb haben sich die Innenpolitiker zu einem ungewöhnlichen Schritt entschieden. Am Dienstag stellten sie direkt beim Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse Antrag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses. Im Namen seiner Fraktion führte der parlamentarische Geschäftsführer Volker Kauder aus, dass die Angelegenheit dringend der Aufklärung bedürfe und nicht erst bei der nächsten regulären Sitzung in fünf Wochen beraten werden könne. Wann Thierse über den Antrag entscheidet, stand am Dienstag noch nicht fest.

Viel Zeit bleibt jedoch nicht mehr. Nach dem Schreiben der Richter in Hamburg ist deutlicher denn je, dass sie mit der Causa Mzoudi innerlich bereits abgeschlossen haben. Bereits für den Donnerstag haben sie Ankläger und Verteidiger zu ihren Plädoyers aufgerufen. Geht alles nach Plan, soll dann schon am nächsten Verhandlungstag ein Urteil gefällt wird. Kommen keine weiteren Überraschungen, könnte Mzoudi so am Tag vor Heiligabend als freier Mann den Gerichtssaal verlassen - als Weihnachtsgeld bekäme er dann noch für jeden Tag Untersuchungshaft eine Entschädigung.