Hamburger Terror-Prozess: Motassadeqs letzte Chance - DER SPIEGEL
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Hamburger Terror-Prozess Motassadeqs letzte Chance

Mit einem Schwall neuer Beweisanträge haben die Verteidiger des Angeklagten ein schnelles Urteil im Hamburger Terror-Prozess verhindert. Die juristischen Finten werden nicht nur das Gericht beschäftigen, denn vor allem die deutschen Geheimdienste sollen nach dem Willen der Verteidiger ihre Erkenntnisse preisgeben.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Eigentlich sollte der angeklagte Mounir al-Motassadeq bereits am Dienstag seine letzte Chance bekommen. In der vergangenen Woche hatten die Richter beinahe als Randbemerkung verkündet, dass sie den Marokkaner "gern noch einmal sprechen" wollten. Damit deuteten sie dem mutmaßlichen Terror-Helfer und seinen Verteidigern an, dass der Prozess zum Ende kommt und er sich entscheiden muss: Entweder er legt vor Gericht noch ein Geständnis ab, um Strafmilderung zu erreichen, oder die Richter verurteilen ihn zu einer Haftstrafe, die über zehn Jahre liegen dürfte.

Doch nun gewannen al-Motassadeq und seine Verteidiger mit einem letzten Versuch zur Entlastung des 28-Jährigen noch einmal Zeit. Mit den Beweisanträgen starteten sie einen letzten Versuch, mehrere belastende Punkte der Anklage zu entkräften. Vor allem die wichtigste These der Generalbundesanwaltschaft wollen sie entschärfen: dass Motassadeq ein enges und damit auch um die Terror-Pläne vom 11. September wissendes Mitglied der Hamburger Terror-Zelle war. Einige der Anträge hat das Gericht am Mittwoch bereits angenommen.

Eines ist damit schon sicher: Der Prozess wegen Motassadeqs angeblicher Beihilfe zum Terrorakt des 11. September 2001 mit mehr als 3000 Toten wird wesentlich länger dauern als bisher angenommen. Unter anderem wollen die Verteidiger zur Entlastung ihres Mandanten von den Geheimdiensten, wissen, welche Erkenntnisse sie über den Fall Motassadeq haben - eine Forderung, die sie schon häufiger erhoben haben. Auch die fast schon leidige Causa des in US-Gewahrsam außerhalb der USA sitzenden Jemeniten Ramzi Binalshibh soll vor dem Oberlandesgericht noch einmal zur Sprache kommen.

BND soll auspacken

Als erstes soll nun erneut ein "instruierter Vertreter" vom Bundesnachrichtendienst in Pullach (BND) geladen werden. Der Geheimdienstler soll vor Gericht einen wichtigen Hinweis darauf liefern, dass Motassdadeq keineswegs zum inneren Zirkel der al-Qaida von Osama Bin Laden zählte. Der vermeintliche Terror-Fürst hatte seine Getreuen nämlich laut bisher streng geheimen Erkenntnissen schon vor dem 11. September zur Flucht aufgerufen. Dies soll aus der Beweissammlung hervor gehen, die der deutschen und allen anderen Nato-Regierungen von den USA als Beweis für die Täterschaft Bin Ladens und als Rechtfertigung für die Afghanistan-Invasion übergeben wurden.

In diesem Licht spricht für den Angeklagten Motassadeq, dass er nicht wie andere Mitglieder der Hamburger Zelle aus Deutschland vor dem 11. September ins Ausland floh. Auch nach dem 11. September, sogar nach den ersten Durchsuchungen seiner Wohnung durch die Polizei ergriff er nicht die Flucht. Fraglich bleibt bei der Argumentation, ob der BND die entsprechenden und noch immer klassifizierten Informationen aus den USA bestätigen kann, die bisher nur in einem SPIEGEL-Beitrag wiedergegeben wurden. Wieder einmal gerät das Gericht in Hamburg in die obskure Situation, dass es um Erkenntnisse, die jedermann am Kiosk nachlesen kann, kämpfen muss.

"Die Wahrheitsfindung wird unmöglich"

Noch spannender wird diese Frage bei der heiklen Angelegenheit Ramzi Binalshibh, die Motassadeqs Verteidiger Hans Leistritz im Hamburger Oberlandesgericht erneut zur Sprache bringen wollen. Bisher hat das Gericht trotz mehrerer detaillierter SPIEGEL-Berichte über die Vernehmungen und Aussagen des Jemeniten nicht ein Blatt der unter Aufsicht der USA durchgeführten Befragungen als verwertbares Beweismittel erhalten. Da Binalshibh jedoch nach allen bisherigen Erkenntnissen ein mehr als wichtiges Mitglied der Hamburger Zelle und ein enger Freund von Motassadeq war, wäre er ein entscheidender Zeuge in dem Verfahren. Er könnte bestätigen oder verneinen, dass der Angeklagte ein Mitglied der Terror-Zelle war.

Bisher aber lehnten die USA eine Vernehmung Binalshibhs ab. Doch auch die deutschen Behörden wie der BND oder das Bundeskriminalamt (BKA), denen nach eigenem Bekunden ebenfalls lediglich Zusammenfassungen der Aussagen vorliegen, stellten sich bisher gegenüber dem Gericht und seinen Ersuchen taub. BND-Chef August Hanning beschied im Dezember 2002 noch einmal schriftlich, dass ihm zu der Causa Binalshibh "keine weitergabefähigen Informationen" vorlägen.

Den Verteidiger Motassadeqs verärgert diese Haltung. "Die Wahrheitsfindung wird so unmöglich gemacht", sagte Hans Leistritz. Gleichwohl hat auch der neue Vorstoß der Verteidigung wenig Chancen. Zwar wird der geladene Vertreter des BND laut einer ersten Reaktion aus Pullach eingestehen, dass dem Dienst einige Erkenntnisse vorliegen, diese aber nicht gerichtsverwertbar seien. Folglich könnte das Schachspiel der Verteidigung auf Zeit schnell mit einem Matt enden. Zusätzlich sollen deshalb auch Vertreter der Bundesanwaltschaft darüber berichten, was und in welcher Form sie bisher von den Binalshibh-Aussagen gehört haben.

Gericht schraubt die Hoffnungen herunter

Auch in einem weiteren Punkt mussten die Verteidiger am Mittwoch eine Enttäuschung einstecken. Sie hatten sich noch einmal intensiv mit der Aussage eines der Hauptbelastungszeugen der Anklage beschäftigt und Widersprüche entdeckt, welche die Einlassung in entscheidenden Punkten unglaubwürdig mache. So hatte der Jordanier Shadi A. vor dem Hamburger Gericht ausgesagt, er habe den Angeklagten al Motassadeq in einer Moschee in einem Trainingscamp der Qaida in Afghanistan gesehen, als Bin Laden dort eine Hasspredigt hielt. Der Angeklagte hatte selber zugegeben, dass er vom 22. Mai 2000 an etwa vier Woche in einem solchen Camp war. Aus der Aussage von Shadi A. jedoch geht auch hervor, dass der Belastungszeuge zu diesem Zeitpunkt selbst bereits nicht mehr in dem Lager war.

Aus Sicht der Verteidiger kann er deshalb Motassadeq dort auch nicht gesehen haben kann. Für die Ankläger ist jedoch genau dieser Punkt ein weiterer Mosaikstein zum Beweis, dass Motassadeq ein durchaus gewichtiges Mitglied des Terror-Netzes war und in Afghanistan auch über die Terror-Pläne für den 11. September oder zumindest über die abstrakte Absicht zu ähnlichen Anschlägen erfahren haben muss. Er selbst streitet dies ab. Anhand von Kontobewegungen wollen die Juristen weiterhin beweisen, dass auch Shadi A.s Aussagen zu Aufenthalten von anderen Mitgliedern der Hamburger Zelle nicht schlüssig sind, was die Glaubwürdigkeit des wichtigen Zeugen weiter bröckeln lassen würde. Die Richter jedoch zeigten sich von dem Antrag wenig überzeugt und beschieden den Verteidigern, dass sie die Aussage des Jordaniers nicht Tag für Tag nachvollziehen könnten.

Wie viel Zeit die neuen Winkelzüge der Verteidigung wirklich bringen, war am Mittwoch nicht ganz klar. Möglicherweise sind es nur wenige Tage. Gleichwohl muss sie sich mit ihrem Mandanten mehr als genau überlegen, ob und was er den Richtern in seiner letzten Einlassung sagt. Dieses Gespräch ist die letzte wirkliche Chance, die ihm vor seiner Zeit im Gefängnis noch bleibt.

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