Hamburger Terror-Prozess: Mzoudi ist ein freier Mann - DER SPIEGEL
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Hamburger Terror-Prozess Mzoudi ist ein freier Mann

Der Terror-Verdächtige Abdelghani Mzoudi durfte am Donnerstag das Hamburger Oberlandesgericht als freier Mann verlassen. Überraschend war er durch bisher geheime Aussagen des Terror-Strippenziehers Binalshibh entlastet worden. Anhand der neuen Erkenntnisse sah das Gericht keinen Tatverdacht mehr gegen den mutmaßlichen Helfer der Todes-Piloten.
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Hamburg - Es war eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn, als am Donnerstagmorgen um 8.28 Uhr aus dem Faxgerät beim Hamburger Gericht ein brisantes Schreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) kroch. Es dauerte allerdings nicht sehr lange, bis die drei Seiten mit einem so genannten "Behördenzeugnis" im Prozess gegen den mutmaßlichen Terror-Helfer Abdelghani Mzoudi für einen Eklat sorgten. Um Punkt 12 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter vollkommen überraschend die Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft.

Abdelghani Mzoudi selber verstand im ersten Moment gar nicht, wie ihm geschah. Während seine Verteidiger schon aufsprangen und sich freuten, blieb er sitzen und starrte in den Gerichtssaal. Erst nach einigen Minuten erhob auch er sich und begleitete seine Anwälte, die den Gerichtssaal verließen. Die Strafverfolger von der Bundesanwaltschaft legten zwar umgehend Beschwerde gegen die Freilassung ein, die kann jedoch die Freilassung nicht mehr verhindern. Während der Unterbrechung verblieb der Angeklagte vorerst im Gericht - allerdings als freier Mann. Wenig später konte er gemeinsam mit seinen Anwälten das Gericht verlassen.

"Er war erstmal baff"

Die Verteidigung zeigte sich über die überraschende Wende im Terror-Prozess hoch erfreut. "Wir haben damit nicht gerechnet, sind aber glücklich über die richtige Entscheidung", sagte die Anwältin Gül Pinar SPIEGEL ONLINE. Sie habe bereits Freunde kontaktiert, bei denen Mzoudi für die ersten Tage unterkommen könnte. "Er muss die Entscheidung erstmal verstehen", sagte die Juristin, "im ersten Moment war er einfach nur baff".

Grund für die Freilassung des vermeintlichen Helfers der Hamburger Terror-Zelle der Todes-Piloten vom 11. September war einzig und allein das dreiseitige Schreiben des BKA. Denn erstmals war es dem Gericht damit gelungen, Inhalte aus den Aussagen des von den USA inhaftierten Terror-Masterminds Ramzi Binalshibh zu bekommen. Dabei gab es gleich doppelten Grund zur Freude: die Freigabe der bisher unter Verschluss gehaltenen Aussagen - und deren Inhalt. Denn laut dem BKA-Schreiben entlastete Binalshibh den Hamburger Angeklagten so massiv, dass er letztlich freigelassen wurde.

Nur vier Männer in der Hamburger Zelle

Laut den BKA-Unterlagen sagte der Strippenzieher des Terror-Anschlags vom 11. September 2001 gegenüber den US-Ermittlern aus, dass "die einzigen Personen, die als Mitglieder der "Hamburger Zelle" beschrieben werden können, Binalshibh, Mohammed Atta, Marwan al-Shehhi und Ziad Jarrah" waren. Indirekt geht aus dieser Aussage hervor, dass der Angeklagte Mzoudi nicht - wie in der Anklage gegen ihn angenommen - Mitglied der Zelle gewesen sein kann.

Doch die Mitteilung des BKA geht noch weiter. Einen Absatz tiefer zitieren die Ermittler weiter aus den Aussagen Binalshibhs. Dieser habe den US-Ermittlern versichert, diese "vier Personen hätten zu keiner Zeit mit anderen über 'tatsächliche Operationen oder die Bildung einer terroristischen Zelle' zur Anstachelung des Dschihad gesprochen". Demnach kann also der Angeklagte auch nicht - wie in der Anklage behauptet - von den Plänen der Todes-Piloten gewusst haben.

Druck durch SPIEGEL-Beitrag über die Aussagen

Aus beiden Aussagen folgerte der Richter, dass nun umgehend über die Freilassung des Angeklagten beraten werden müsse. Nach der Beratung begründete er die Freilassung mit den Worten, dass nun kein unbedingter Tatverdacht mehr bestehe. Zwar gebe es an den präsentierten Aussagen noch immer Zweifel, jedoch gelte nun die Regel "im Zweifel für den Angeklagten".

Die neuen Erkenntnisse in dem BKA-Schreiben waren vor allem überraschend, da das Gericht in dem Mzoudi-Verfahren und auch schon im Prozess gegen Mounir al-Motassadeq mehrmals versucht hatte, Unterlagen über die Aussagen von inhaftierten Qaida-Mitgliedern zu bekommen. Bisher hatte jedoch die Bundesregierung stets argumentiert, die den Ermittlern vorliegenden Aussagen könnten aus Rücksicht auf Absprachen mit den amerikanischen Behörden nicht für den Prozess bereitgestellt werden.

Richtig schwierig wurde diese Haltung der deutschen Behörden, nachdem DER SPIEGEL im Herbst 2003 in einer Titelgeschichte detailliert aus den Aussagen von inhaftierten Terroristen zitierte. Prozessbeobachter vermuten, dass sich die Behörden nach der SPIEGEL-Geschichte unter Druck sahen. So hätte jederzeit gedroht, dass durch weitere Artikel möglicherweise Entlastendes gegen Mzoudi publiziert worden wäre. Schnell wären dann Zweifel an einem rechtsstaatlichen Verfahren aufgekommen.

BKA sieht Aussagen als Schutzbehauptungen

Für das BKA und die Bundesanwälte waren die am Donnerstag bekannt gewordenen Aussagen nicht als Entlastung für Mzoudi zu sehen. Das BKA argumentierte in seinem Schreiben, der Zeuge habe "zu bestimmten Sachverhalten und zum Hamburger Personenkreis voneinander abweichende, teilweise widersprüchliche Angaben" gemacht. Zudem sei es Teil der Ausbildung der Qaida, den Mitgliedern die Vermischung von Wahrheit und Lüge zum Verwirren der Strafverfolgungsbehörden anzutrainieren. So werde in den Lehrbüchern der Terror-Gruppe erläutert, wie man die Ermittler "durch Falschangaben in die Irre" führe.

Laut den Recherchen des SPIEGEL zu den Terror-Vernehmungen bewerten die US-Ermittler die Glaubwürdigkeit ihrer Inhaftierten zumindest ähnlich. So glauben sie fast allen Details zum Ablauf des Terror-Plots in den USA und dessen Vorbreitung, haben allerdings an den Einordnungen von einzelnen Personen und deren Umfeld Zweifel angemeldet.

Kritik der Nebenkläger

Ihren eigenen Bekundungen schienen die Bundesanwälte jedoch nicht ganz zu trauen. Jedenfalls bereiteten sie am Donnerstagvormittag für den Fall einer spontanen Freilassung des Angeklagten bereits eine Eil-Beschwerde beim Bundesgerichtshof vor - allerdings vergeblich. Mzoudi marschierte nach der Fortsetzung des Prozesses am Nachmittag als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Vermutlich wird der spektakuläre Terror-Prozess nun mit einem Freispruch für Mzoudi enden. Das Gericht beraumte noch eine Zeugenvernehmung für den 18. Dezember an, am gleichen Tag sollen die Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers halten. Die Urteilsverkündung ist für den 23. Dezember, einen Tag vor Weihnachten, geplant. Sowohl die Verteidigung als auch die Ankläger gehen nach der überraschenden Wende vom Donnerstag von einem Freispruch aus.

Die neuen Erkenntnisse haben nicht nur für den aktuellen Prozess weit reichende Folgen. Aus den nun bekannten Aussagen geht hervor, dass der in Hamburg bereits zu 15 Jahren Haft verurteilte Mounir al-Motassadeq nicht - wie im Urteil beschrieben - Mitglied der Zelle der Todes-Piloten gewesen sein kann. Auch sein Prozess könnte demnach rasch in die Revision gehen.

Folglich dauerte es nach der Wende im Mzoudi-Prozess nur wenige Minuten, bis die Anwälte Motassadeqs die Entlassung ihres Mandanten aus der Haft forderten. Entsprechende Anträge sollten noch am Donnerstag eingereicht werden, so die Juristen. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE rechnet selbst die Bundesanwaltschaft nach der Entscheidung vom Donnerstag damit, dass Motassadeq noch diese Woche aus der Haft entlassen werden könnte. Demnach könnte der Richter im Mzoudi-Prozess die Freilassung anordnen.

Der Freude der Verteidiger stand am Donnerstag Enttäuschung und Verärgerung auf Seiten der Nebenkläger gegenüber, die im Mzoudi-Prozess einige Opfer des 11. Septembers vertritt. "Die US-Geschädigten müssen nun zum zweiten Mal das Gefühl haben, dass Deutschland zum Kampf gegen den Terror nicht in der Lage ist oder ihn gar nicht führen will", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz SPIEGEL ONLINE. Schulz spielte damit neben der überraschenden Freilassung Mzoudis auch auf die bekannt gewordenen Versäumnisse deutscher Behörden bei der Beobachtung der Terror-Zelle vor dem 11. September an.