Hamburger Terroristen-Urteil: "Sie wollten die USA in ihren Fundamenten treffen" - DER SPIEGEL
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Hamburger Terroristen-Urteil "Sie wollten die USA in ihren Fundamenten treffen"

Harte Strafe trotz dünner Beweislage: Das Hamburger Oberlandesgericht verurteilte den Terror-Helfer Mounir al-Motassadeq zu 15 Jahren Haft für die Mitgliedschaft in der Terror-Zelle und der Beihilfe zum Massenmord. Der Richterspruch setzt Maßstäbe für weitere Terror-Prozesse.
Von David Heimburger und Matthias Gebauer
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?



Hamburg - "Jeder noch einen Schuss", sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz kurz vor der Urteilsverkündung gegen Mounir al-Motassadeq. Danach mussten die Fotografen den Gerichtssaal verlassen und Richter Mentz konnte den entscheidenden Satz sprechen. Im Namen des Volkes erging gegen al-Motassadeq das Urteil: 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Mord an 3066 Menschen und Beihilfe zum versuchten Mord an den fünf Nebenklägern.

Der Angeklagte nahm das Urteil stoisch entgegen. Sein Gesicht zeigte keinerlei Regung. Er stand wie alle im Saal bis Richter Mentz die Anwesenden bat, für die Urteilsbegründung Platz zu nehmen. Während der nachfolgenden 100 Minuten wirkte al-Motassadeq wie eingefroren, seine Augen hatten den Vorsitzenden Richter fixiert, kaum eine Regung ging durch seinen Körper. Nur ab und an fuhr er sich langsam durch den Bart oder verschränkte für eine Weile die Armen vor der Brust. Auch als Richter Mentz das letzte Wort gesprochen hatte, blieb er eine knappe Minute in dieser Haltung sitzen.

Schwieriger Prozess

Al-Motassadeq muss, wie die gesamte Welt, den Ausgang des Verfahrens gespannt erwartet haben. Die Beweise in dem Prozess waren so vielfältig wie dünn. Niemand wollte in der Haut der fünf Richter des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg stecken, die den Fall entscheiden mussten. Auf der einen Seite stand der schlimmste Terror-Anschlag der Geschichte mit mehr als 3000 Toten in den USA und seinen Folgen weltweit.

Richter Mentz erklärte gleich zu Beginn seiner fast zweistündigen Urteilsbegründung, dass es sich um eine "teilweise sehr schwierige Beweisaufnahme" gehandelt habe. Dennoch sei er stolz, dass dieser komplizierte Prozess weniger als sechs Monate nach Beginn des Verfahrens am 22. Oktober 2002 beendet werden konnte.

Motassadeq soll Todes-Piloten den Rücken frei gehalten haben

Das Gericht stützt sein Urteil auf drei Feststellungen: Erstens hätten der New Yorker Terrorpilot Mohammed Atta und seine Mitstreiter im Frühjahr 1999 in Hamburg eine terroristische Gruppe gebildet und den Anschlag vom 11. September 2001 geplant. Zweitens sei al-Motassadeq von Beginn an Teil der Gruppe gewesen. Und drittens habe der Marokkaner vorsätzlich das Attentat unterstützt, indem er den in den USA tätigen Mitgliedern der Gruppe in Hamburg "den Rücken frei gehalten" habe.

Mentz stellte seinen weiteren Ausführungen die Erklärung voran, dass die Beweise das Gericht nicht "im Sinne einer mathematisch sicheren Gewissheit" überzeugen müssen. Ein Urteil ergehe, wenn die Entscheidung "über jeden vernünftigen Zweifel erhaben" sei. Genauso ging das Gericht dann auch vor: Es glaubte den Zeugen, die Motassadeq belasteten in vollem Umfang und leitete daraus ab, dass er ein Mitglied der Atta-Zelle war und von den Plänen der Todes-Piloten gewusst haben musste. "Eine Unschuld des Angeklagten kann ohne Zweifel ausgeschlossen werden", sagte Richter Mentz zum Abschluss seiner Ausführungen.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die Anschläge auf das World Trade Center und das US-Verteidigungsministerium von der Hamburger Studentengruppe um den mutmaßlichen Todesflieger Mohammed Atta verübt worden sind. Diese Gruppe aus sechs arabischen, muslimischen Studenten habe "aus Hass auf die USA und Israel den Anschlag geplant", sagte Mentz. Die Anschläge seien nur mit Hilfe des El Kaida-Netzwerks des Moslem-Extremisten Osama Bin Laden möglich gewesen. "Der Angeklagte gehörte der Gruppe um Atta seit Gründung an", fuhr Mentz fort. "Sie wollten mit dem in der Dimension bisher nicht gekannten Anschlag die USA in ihren Fundamenten treffen."

11. September ließ Zweifel verblassen

Nachdem das Gericht die Beteiligung al-Motassadeqs als erwiesen angesehen hätte, habe es sich sehr schwer getan, das Strafmaß festzusetzen, betonte Mentz. Letztlich habe man sich für die Höchststrafe von 15 Jahren entschieden, da die Schuld der Tat am 11. September derartig groß sei, "dass dahinter alles andere verblasst". Mit anderen Worten: Wer sich auch nur ein bisschen an einem solch gigantischen Anschlag beteiligte, hatte die Höchststrafe verdient.

Mit dem klaren Urteil wird sich Motassadeq vermutlich nicht abfinden. Über seine Anwälte ließ er erklären, dass er auf jeden Fall in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen wolle. Ganz anders sahen das die Nebenkläger, die mehrere Angehörige von Opfern vertreten hatten. Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz sprach von einer "tiefen Befriedigung" bei seinen Mandanten, die bereits vorher für eine harte Strafe plädiert hatten.

Urteil mit Signalwirkung

Weitaus interessanter waren aber die weiteren Äußerungen von Schulz. So sagte er, dass Urteil zeige einen erfolgreichen Kampf gegen den Terror in deutschen Gerichtsälen. "Das Urteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaats auf den islamischen Terror", so der Anwalt. Ähnlich äußerte sich wenig später Innenminister Otto Schily, der von einem "klaren Signal" sprach und hoffte, dass Urteil möge potentielle Terroristen abschrecken.

Schily hat mit seinen Worten sicherlich recht. Bei den noch kommenden Verfahren gegen weitere Hamburger Verdächtige, aber auch gegen die Mitglieder der al-Tawhid-Gruppe könnte nun ein ähnliches Prinzip angewendet werden wie in Hamburg: Schon der Ausschluss der Unschuld könnte zu einem Schuldspruch führen. Auch wenn wohl niemand an eine vollkommene Unschuld von Mounir al-Motassadeq glaubt, ist diese Wirkung des Hamburger Urteils wenig beruhigend.