Hamburger Terrorprozess Motassadeq bleibt in Haft
Hamburg - Im Gegensatz zu Motassadeqs Verteidigern sieht das Hamburger Gericht den verurteilten Marokkaner laut des SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschlusses als "weiterhin der im Haftbefehl bezeichneten Tat dringend verdächtig" an. Auf den drei Seiten Begründung argumentieren die Richter, dass sich aus der Freilassung von Motassadeqs Freund Abdelghani Mzoudi am vergangenen Donnerstag keineswegs die gleichzeitige Entlastung Motassadeqs ergibt.
Zudem sei Mounir al-Motassadeq wegen der ihm drohenden Strafe von 15 Jahren akut fluchtgefährdet. Diesem "Fluchtanreiz" kann laut dem Beschluss "nicht durch mildere Mittel als dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft begegnet werden". Bisher ist das Urteil gegen Motassadeq noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat.
Auf den Spuren der Ankläger
Im Wesentlichen folgten die Hamburger Richter mit ihrem Beschluss der Linie der Bundesanwaltschaft, die am vergangenen Freitag dringend vor einer Freilassung Motassadeqs gewarnt hatten. Ausführlich führt der Hamburger Senat in der Entscheidung vom Montag aus, dass selbst im laufenden Revisionsverfahren gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil von 15 Jahren Freiheitsstrafe erst einmal nur geprüft werde, "ob das angefochtene Urteil auf einer Verletzung des Rechts beruht". Eine solche Verletzung hätten die Anwälte Motassadeqs jedoch bisher nicht geltend gemacht.
Die Richter betonten, dass der Ausgang des Revisionsverfahrens aus ihrer Sicht und im Gegensatz zur Argumentation der Motassadeq-Anwälte völlig offen sei. Allein aus der Tatsache, dass sich der Bundesgerichtshof Ende Januar mit der Sache befassen will, leite sich "jedenfalls nicht die Schlussfolgerung, dass das Urteil mit Sicherheit aufgehoben wird" ab, so die Richter. Selbst wenn die Revision erfolgreich sei, müsse erst ein Wiederaufnahmeverfahren über eine mögliche andere Strafe befinden, so die Meinung der Richter.
Schlappe für die Verteidiger
Mit der Entscheidung vom Montag müssen die Anwälte Motassadeqs eine schwere Schlappe einstecken. Sie hatten argumentiert, die am Donnerstag überraschend aufgetauchte Aussage des in US-Haft sitzenden Ramsi Binalshibh entlaste ihren Mandanten massiv. Das BKA hatte dem Hamburger Gericht mitgeteilt, das Binalshibh laut Angaben aus den USA weder Mzoudi noch Motassadeq als Mitlieder der Hamburger Zelle um Mohammed Atta benannt hatte. Daraufhin hatte das Gericht Mzoudi vollkommen überraschend aus der Haft entlassen. Motassadeqs Anwälte machten sich daraufhin noch nicht mal mehr die Mühe, ihren Antrag auf Haftentlassung detailliert zu begründen.
Gleichwohl hat ganz offenbar die Bedenkzeit über das Wochenende die Einstellung des Gerichts über die Beweiskraft der neuen Aussagen geändert, die am Donnerstag für einen Eklat im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi gesorgt hatte. Während die Richter den Angeklagten Mzoudi in einer bereits von den Anklägern und auch aus dem Bundeskanzleramt als all zu voreilig kritisierten Entscheidung in die Freiheit entließen, zweifeln sie im Fall Motassadeq deutlich an dem Wert des BKA-Schreibens. Für eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem der Marokkaner der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe bei den Anschlägen vom 11. September beschuldigt wird, hätten die neuen Erkenntnisse nur begrenzten Wert.
"Das Mzoudi-Verfahren ist noch nicht zu Ende"
Deutlich unterstreichen die Richter, dass die vielen Unklarheiten über das Zustandekommen der Binalshibh-Aussage und die schier unmögliche Bewertung der Glaubwürdigkeit sich vermutlich "negativ auf die Erfolgsaussichten" der Wideraufnahme auswirken würden. Wörtlich bezeichnet der Senat die Aussagen als "dürftig". Ebenso weisen die Richter daraufhin, dass in dem Wiederaufnahmeverfahren keineswegs die bei Mzoudi angewendete Rechtsformel "im Zweifel für den Angeklagten" gelte.
Der Beschluss sorgte bei den Verfahrensbeteiligten für unterschiedliche Reaktionen. Die Anwälte Motassadeqs sagten, der Beschluss sei für sie "unbegreiflich". Ganz im Gegensatz dazu zeigten sich die Nebenkläger in dem Prozess in ihrer Kritik an der Freilassung Mzoudis bestätigt. "Der Beschluss des Hamburger zeigt, dass die Mzoudi-Freilassung etwas zu schnell erfolgte", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz, der in dem Prozess mehrere US-Opfer des 11. Septembers vertritt. Der Jurist betonte, das Urteil im Mzoudi-Verfahren stehe nach dem Beschluss "keineswegs mehr so fest, wie es sich Mzoudis Anwälte vielleicht wünschen".