Hannover Der Staatsanwalt ermittelt gegen den Prinzen
Karlsruhe - Auf Grund von Medienberichten ergebe sich der Anfangsverdacht, dass Prinz Ernst August den Hotelier Josef Brunlehner aus Ärger über den Lärm aus dessen Discothek krankenhausreif geschlagen habe, teilte Staatsanwalt Thomas Klinge mit. Vor rund einem Jahr war der Prinz nach einer Regenschirmattacke zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden.
Bei der kenianischen Polizei gab Ernst August an, diplomatische Immunität zu genießen, und entzog sich damit offenbar seiner Festnahme nach der Prügelattacke vom Freitagabend. Staatsanwalt Klinge betonte aber in Hannover, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Prinz seit seiner Ehe mit Prinzessin Caroline von Monaco Immunität genieße.
Dora Ididis, ein kenianischer Polizeisprecher, erklärte: "Unsere Gesetze machen eine Verhaftung unmöglich, solange die Immunität nicht aufgehoben ist". Der Prinz habe einen deutschen Pass bei sich gehabt. Ididis fügte hinzu: "Wenn unsere Beamten sagten, er genieße Immunität, müssen sie den Pass gesehen haben." Der Polizeichef in Lamu, Wilson Wanyaga, sagte, Ernst August habe nach seinem Geständnis versichert, er werde Kenia nicht vor Mittwoch verlassen. Tatsächlich flogen Ernst August und seine Frau Prinzessin Caroline von Monaco am Sonntag nach London.
Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. war bereits vor zwei Jahren als "Prügelprinz" in die Schlagzeilen geraten, nachdem er im Januar 1998 vor seinem Hausgut Calenberg bei Hannover einen Kameramann mit einem Regenschirm krankenhausreif geschlagen hatte. Für diese Attacke musste der Prinz 15.000 Mark Schmerzensgeld an den Fotografen und 90.000 Mark für die Einstellung des Verfahrens zahlen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für das Verfahren gegen Ernst August zuständig, weil der Adelige hier zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Das Ermittlungsverfahren wird sich nach Angaben von Klinge schwierig gestalten, weil kenianische Behörden beteiligt werden müssten. "Wie schnell der Rechtshilfeweg läuft, das vermag ich überhaupt nicht zu beurteilen. Möglicherweise wird sich der Prinz auch über einen Anwalt äußern", sagte der Staatsanwalt. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, könnte bei gravierendem Verschulden auch die persönliche Anwesenheit des Prinzen verlangt werden. Es könnten dann auch gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden, um sein Kommen zu erzwingen.