Harrison-Prozess Attentäter ist unzurechnungsfähig
Oxford - Nach Ansicht der Just ist Michael Abram, 34, unzurechnungsfähig. Gutachten zufolge leidet Abram an Schizophrenie. Er war am 30. Dezember in das Haus Harrisons eingedrungen und hatte diesen mit einem Messer angegriffen. Abram griff auch Harrisons Frau Olivia an, als diese ihrem an der Lunge verletzten Mann zur Hilfe eilte.
Der psychiatrische Sachverständige Nigel Eastman sagte vor dem Gericht in Oxford, Abram sei der Überzeugung gewesen, einen göttlichen Auftrag zur Ermordung Harrisons zu haben. Er habe sich selbst für den Erzengel Michael und Harrison für die "dunkle Bedrohung" gehalten, eine Figur aus dem Prophezeiungen des Nostradamus. "Er (Abram) ist nicht jemand, der töten wollte, sondern der dazu getrieben wurde", sagte Eastman.
Ein weiterer Sachverständiger, Philip Joseph, erklärte, der 34-Jährige sei zunächst der Auffassung gewesen, dass Ex-Beatle Paul McCartney die "dunkle Bedrohung" sei. Später jedoch sei er zu Überzeugung gelangt, dass dahinter in Wahrheit Harrison stehe. Abram habe geglaubt, dass sein gesamtes Leben auf eine Konfrontation mit dem Gitarristen hinauslaufe, sagte Joseph.
Der Richter wies einen Antrag Harrisons zurück, der informierte werden wollte, falls die Ärzte es jemals erwägen sollten, Abrams wieder zu entlassen. Harrison hatte dem Gericht am Montag schriftlich erklärte, er habe Abram bei dessen Einbruch im vergangenen Jahr mit dem Ruf "Hare Krishna" in die Flucht zu schlagen versucht. Abram jedoch sei nicht geflohen, sondern habe ihn mit einem Messer niedergestochen. Joseph sagte am Dienstag, vermutlich hätte Harrison den Angriff verhindern können, wenn er normal mit Abram gesprochen hätte. So jedoch habe Abram den Eindruck bekommen, Harrison habe ihn mit Teufelszungen verflucht und rückwärts gesprochen..