Herzkranker Junge: Außergerichtliche Einigung mit Klinik in Gießen - DER SPIEGEL
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Einigung mit Gießener Klinik Herzkranker Junge soll von anderen Ärzten untersucht werden

Die Eltern eines schwer herzkranken Kleinkinds aus der Türkei haben sich mit der Gießener Uni-Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Sie hatten vor dem Landgericht geklagt, weil die Ärzte sich weigerten, den Jungen auf die Warteliste für ein Spenderherz zu setzen.
Uni-Klinik Gießen (Archiv): Rechtsstreit noch nicht endgültig beigelegt
Uni-Klinik Gießen (Archiv): Rechtsstreit noch nicht endgültig beigelegt

Uni-Klinik Gießen (Archiv): Rechtsstreit noch nicht endgültig beigelegt

Foto: Arne Dedert/ picture alliance / dpa
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Gießen - Im Streit um die Behandlung eines herzkranken Jungen, der dringend ein Spenderorgan braucht, gibt es einen Vergleich zwischen den Eltern und dem Uni-Klinikum in Gießen. Die Parteien einigten sich vor dem Landgericht darauf, dass in den kommenden vier Wochen Mediziner anderer Kliniken den fast Zweijährigen untersuchen können. Wenn sie eine Möglichkeit für eine Herztransplantation sehen, sollen sie das Kind als Patient übernehmen.

Die Eltern hatten geklagt, damit ihr Sohn auf die Warteliste für ein Spenderorgan kommt. Die Ärzte hatten das wegen eines schweren Hirnschadens des Jungen abgelehnt. Der Rechtsstreit ist aber noch nicht endgültig beigelegt. Wenn kein anderes Transplantationszentrum für den Jungen gefunden wird, müssen die Richter entscheiden.

Der Junge war zu einer Herztransplantation aus der Türkei nach Gießen gebracht worden. Kurz vor dem Transport aus Istanbul Ende März erlitt er allerdings einen Kreislaufstillstand und dadurch einen nach Einschätzung der Ärzte irreversiblen Hirnschaden.

rls/dpa