Hessen: Eilverordnung gegen Kampfhunde geplant - DER SPIEGEL
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Hessen Eilverordnung gegen Kampfhunde geplant

Mit einer Eilverordnung will Hessen das Vorgehen gegen Kampfhunde beschleunigen. In der nächsten Woche werden ein Zucht- und Handelsverbot sowie ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für die gefährlichen Tiere erlassen. Unterdessen hat es in zwei Bundesländern neue Hunde-Attacken gegeben.
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Ein Mischlingshund hat am Mittwochabend in Delitzsch (Sachsen) einen 40 Jahre alten Mann angefallen und durch Bisse in die linke Taille verletzt. Entgegen der ersten Darstellung der Polizei vom Donnerstagmorgen wurde der Hund aber nicht von seiner Halterin auf den Mann losgelassen, hieß es. Vielmehr habe der freilaufende Hund den Mann angegriffen, als dieser nach einem Streit auf die noch unbekannte junge Frau zugegangen war. Zuvor hatte es zwischen ihnen Streit gegeben, wobei die Frau dem Mann ins Gesicht spuckte. Der Mann hatte die Frau darauf aufmerksam machen wollen, dass ihr Hund nicht angeleint war.

Opfer der Attacke in Nürnberg ist erneut ein Kind: ein angeleinter Schäferhundmischling schnappte am Mittwochabend auf einem Spielplatz nach einem zehnjährigen Mädchen und biss es mehrmals in die Wange. Das Kind, das den Nachbarshund gestreichelt hatte, wurde in ein Krankenhaus gebracht. Gegen den 42-jährigen Hundehalter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der Halter des Kampfhundes, der am Montag den sechsjährigen Volkan in Hamburg totgebissen hatte, muss sich möglicherweise sogar wegen Totschlags verantworten. Das bestätigte am Donnerstag Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger in Hamburg. Bisher lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung. Bei einer Verurteilung drohe Ibrahim K. dann eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf bis zu 15 Jahren. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge müsste der 23-Jährige für mindestens drei Jahre hinter Gitter.

Hessen: Handelsverbot für 16 Rassen

Ein sofortiges Zucht- und Handelsverbot für Kampfhunde und strikte Auflagen zur Haltung der Tiere will Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) mit einer Eilverordnung auf den Weg bringen. Bis zur Verabschiedung eines grundlegenden Gesetzes über Kampfhunde, das unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden soll, werde die neue Eilverordnung gelten.

Die Verordnung sieht nach Angaben Bouffiers ein sofortiges Zucht- und Handelsverbot für 16 Kampfhunderassen und bestimmte Kreuzungen vor. Zudem sei eine behördliche Erlaubnis zum Halten eines dieser Hunde notwendig. Diese werde jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werde. Für Menschen, die bereits einen Kampfhund besitzen, sei diese Erlaubnis ebenfalls notwendig.

Die Besitzer müssten innerhalb der kommenden drei Monate die Erlaubnis einholen, andernfalls werde der Hund in Gewahrsam genommen. Ferner sieht die Eilverordnung einen generellen Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vor.