Hintergrund Drach drohen bis zu 15 Jahre Haft
Hamburg - Drachs Komplizen Wolfgang Koszics und Peter Richter waren bereits im Februar 1997 wegen der Entführung von Jan Philipp Reemtsma zu zehneinhalb und fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein dritter Mittäter - der Pole Piotr Laskowski - wurde im September 1999 zu sechs Jahren Haft verurteilt.
In Deutschland angekommen, soll Drach in einer Hamburger Untersuchungshaftanstalt auf seinen Prozess warten. Er wird erkennungsdienstlich behandelt und von der Polizei vernommen. Innerhalb eines Tages nach seiner Ankunft muss Drach einem Haftrichter vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl verkündet.
Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft entscheidet die zuständige Strafkammer des Hamburger Landgerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Terminierung des Prozesses.