Hintergrund Wie lang ist "lebenslang"?
Wird wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, kann dem Täter eine "besondere Schwere der Schuld" attestiert werden. Dies gilt für den Fall, dass die Richter die Ausführung der Tat oder die Motive des Täters als besonders verwerflich bewerten. Dadurch ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren der Strafe ausgeschlossen (Paragraf 57a StGB).
Liegt keine besondere Schwere der Schuld vor, ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren durchaus üblich. Voraussetzung für die Entlassung ist in jedem Fall eine günstige Sozialprognose. Der Täter darf nach Auffassung eines Sachverständigen für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es laut Verfassung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe im Wortsinne ein Leben lang vollstreckt wird. Zugleich sei es aber mit der Würde des Menschen unvereinbar, eine Entlassung erst dann in Erwägung zu ziehen, "wenn die körperliche oder geistige Gebrechlichkeit des Gefangenen eingetreten und der Tod nahe ist".