Hundeattacke an Neujahr: Mädchen wurde von verbotenem Kampfhund zerfleischt - DER SPIEGEL
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Hundeattacke an Neujahr Mädchen wurde von verbotenem Kampfhund zerfleischt

Schock in Großbritannien: Ein Hund hat am Neujahrstag ein fünfjähriges Mädchen getötet. Jetzt fanden die Ermittler heraus, dass das Tier ein Kampfhund war, wie er auf der Insel schon seit 1991 verboten ist.
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London - Der Pitbull-Mischling "Reuben" griff die fünfjährige Ellie Lawrenson am frühen Morgen des 1. Januar in einem Haus in Ecclestone in der Nähe von Liverpool an. Das Mädchen hatte die Silvesternacht bei ihrer Großmutter Jackie Simpson, 46, verbracht. Sie verblutete am Unfallort. Der Mischling, der noch am Tatort erschossen wurde, gehörte dem Onkel des Mädchens, der zum Zeitpunkt des Angriffs nicht da war. Die Haltung solcher Hunde ist in Großbritannien allerdings schon seit 1991 untersagt, jedoch wird nicht bei jedem einzelnen Kampfhund-Mischling die DNA überprüft. Bei "Reuben" benötigten Experten mehr als 24 Stunden, um herauszufinden, dass es sich um einen verbotenen Mischling handelte.

Der "Daily Mail" zufolge hat der Hundebesitzer Kiel Simpson, 23, von den städtischen Behörden bereits zwei offizielle Warnungen erhalten. Im Mai 2006 griff sein damals sechs Monate alter Welpe den Nachbarshund an, nur acht Wochen später gingen Beschwerden über lautes Hundegebell bei der Behörde ein. Nachbarn erzählten der Zeitung außerdem, dass Kiel Simpson seinen Hund auf Angriffe "trainiere".

Der junge Mann war der Polizei bereits wegen Drogenbesitz bekannt: Im August 2003 wurde er zu 21 Monaten in einer Jungendvollzugsanstalt verurteilt, weil er Cannabis im Wert von etwa 36.000 Euro in seinem Auto schmuggelte.

Schon seit 1991 ist in Großbritannien die Haltung von Pitbull-Terriern, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brazileiro sowie bestimmten Mischlingen dieser Rassen verboten. Mit welcher Strafe Kiel Simpson zu rechnen hat, ist noch unklar, denn bisher können Hundehalter in Großbritannien nur dann verurteilt werden, wenn die Hundeattacke an einem öffentlichen Ort stattfindet.

Die lückenhafte Gesetzgebung soll nun überarbeitet werden. Derzeit kann alleine die Haltung einer der verbotenen Hunderassen bis zu 7500 Euro kosten oder bis zu sechs Monaten Haft bedeuten.

sne

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