Jackson-Prozess: Die Krisenmanagerin und die Crack-Hure - DER SPIEGEL
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Jackson-Prozess Die Krisenmanagerin und die Crack-Hure

Die Aussage einer Ex-Mitarbeiterin von Michael Jackson hat den Sänger im Missbrauchsprozess belastet. Die Frau stützte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Familie des mutmaßlichen Opfers sei gegen ihren Willen auf der Neverland-Ranch festgehalten worden. Die Mutter des Jungen habe als "Crack-Hure" dargestellt werden sollen.
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Santa Maria - Die Zeugin, eine PR-Expertin, arbeitete nur sechs Tage lang für Jackson. Sie war am 9. Februar 2003 als Krisenmanagerin angeheuert worden, kurz nachdem eine britische Fernsehsendung über Jacksons Verhältnis zu Kindern weltweit Empörung ausgelöst hatte. Jackson hatte in dem Film erklärt, er teile öfter mit Kindern das Bett, mit Sexualität habe das aber nichts zu tun. Auch der damals 13-jährige Krebspatient, der Jackson nun sexuellen Missbrauch vorwirft, war in dem Film zu sehen. Die Anklage wirft Jackson vor, er habe den Jungen und seine Familie nach der Ausstrahlung zu einer Gegendarstellung auf Video zwingen wollen.

Kurz darauf habe der Junge mit seiner Familie mitten in der Nacht die Neverland-Ranch verlassen, berichtete die PR-Expertin vor Gericht. Dies habe bei Jacksons Mitarbeitern für große Aufregung gesorgt. Stunden später habe man ihr aber mitgeteilt, die Situation sei wieder unter Kontrolle, die Familie sei auf das Anwesen zurückgebracht worden.

Der Zeugin war dies nach eigener Aussage nicht geheuer. Sie rief einen Anwalt Jacksons an, den sie persönlich kannte und der sie eingestellt hatte. "Ich sagte zu ihm: 'Lass mich nicht glauben, dass diese Leute wie Hunde gejagt und auf die Ranch zurückgebracht worden sind." Daraufhin habe ihr Bekannter erwidert: "Ich kann darüber jetzt gerade nicht reden." Am 15. Februar sei sie dann ohne Angabe von Gründen entlassen worden. Bei einem späteren Gespräch habe ihr Bekannter ihr gesagt, er mache sich wegen der Familie keine Sorgen, man werde die Mutter als "Crack-Hure" hinstellen.

Auf Nachfrage von Jacksons Verteidiger Thomas Mesereau musste die Zeugin einräumen, dass sie weder Jackson noch seinen übrigen Mitarbeitern je persönlich begegnet sei. Sie bestätigte außerdem, dass sie den Eindruck gehabt habe, dass einige Berater des Sängers nicht in dessen Interesse handelten. Einer von ihnen habe möglicherweise im Auftrag eines Musikkonzerns gehandelt, der Interesse an von Jackson gehaltenen Musikrechten gehabt habe.

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