Jackson-Verfahren: Antrag gegen Ankläger Sneddon gescheitert - DER SPIEGEL
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Jackson-Verfahren Antrag gegen Ankläger Sneddon gescheitert

Nächste Runde im Michael-Jackson-Verfahren: Der US-Popstar ist mit dem Antrag an das Gericht gescheitert, den Ankläger Tom Sneddon auszuschließen.
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New York - Richter Rodney Melville vom Superior Court in Santa Maria wies das Gesuch zurück. "Ich glaube, er (Sneddon) ist bisher nicht übereifrig gewesen und hat das Verfahren nicht gefährdet", sagte er am Donnerstagabend. Sollte er während des Prozesses selbst ein Problem in Sneddons Verhalten sehen, werde er sich der Sache persönlich annehmen, versprach der Richter. Jacksons Anwälte hatten dem kalifornischen Staatsanwalt vorgeworfen, er handele aus "persönlicher Feindseligkeit" und sei von "blindem Eifer" gepackt.

Sneddon will den ehemaligen "King of Pop" wegen Kindesmissbrauchs für Jahre hinter Gitter bringen. Im August war Jackson persönlich zu einer Anhörung seines "Erzfeindes" Sneddon vor dem zuständigen Gericht in Santa Maria erschienen und hatte seine Eltern und Geschwister mitgebracht. Jackson hatte zuvor mehrfach erklärt, er sehe sich als Opfer einer von Sneddon angezettelten Verschwörung. Der Strafverfolger hatte vor mehr als zehn Jahren in einem anderen Fall vergeblich versucht, Jackson wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen ins Gefängnis zu bringen.

Im jetzigen Verfahren wird dem 46-jährigen Jackson unter anderem zur Last gelegt, einen Jungen mit Alkohol gefügig gemacht und sexuell misshandelt zu haben. Der Popstar befindet sich gegen eine Kaution von drei Millionen Dollar auf freiem Fuß. Der Beginn des Prozesses wurde auf den 31. Januar festgelegt.

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