Justiz Ermittlungen gegen Leichen-Schausteller Hagens eingestellt
Heidelberg - Die Ermittlungen waren unter anderem nach einem Bericht des SPIEGEL eingeleitet worden, wonach Hagens für die Herstellung seiner Präparate offenbar auch Körper von in China hingerichteten Strafgefangenen verwendet hat.
Heute teilte die Staatsanwaltschaft in Heidelberg mit, der Vorwurf des Leichenhandels und der Störung der Totenruhe bleibe für den Mediziner ohne strafrechtliche Konsequenzen. Der Strafbestand der Störung der Totenruhe sei in keinem Fall erfüllt.
Bei dem Erwerb von Leichen ungeklärter Herkunft liege "keine unbefugte Wegnahme des Körpers" vor. Dies wäre nur der Fall, wenn Hagens gegen den Willen von Angehörigen gehandelt hätte, so die Ermittler. Selbst wenn die zuständigen Stellen in China und Kirgisien rechtswidrig über die jeweiligen Leichen verfügt haben sollten, liege nach deutschem Recht keine Straftat vor.
Gunther von Hagens war zudem in einer privaten Strafanzeige vorgeworfen worden, auch mit seiner Ausstellung die Totenruhe gestört zu haben. Auch dies wiesen die Heidelberger Staatsanwälte zurück - das Verfahren der Plastination und die Ausstellung der Plastinate sei kein "beschimpfender Unfug".