Aachen Sexualstraftäter will freiwillig in geschlossene Psychiatrie
Aachen - Seit seiner Haftentlassung vor zwei Jahren wird der verurteilte Sexualstraftäter Karl D. rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Fast 20 Jahre saß der Mann wegen Vergewaltigung von drei Schülerinnen hinter Gittern. Nach seiner Freilassung zog er Anfang 2009 zu seinem Bruder nach Heinsberg bei Aachen. Doch der öffentliche Druck war riesig, immer wieder protestierten Hunderte Anwohner vor dem Wohnhaus gegen die Anwesenheit des früheren Straftäters. Der Bruder und dessen Familie fühlten sich drangsaliert und belästigt.
D. versuchte daraufhin, nach Mönchengladbach umzuziehen - vergeblich. Auch eine Wohnungssuche in Berlin scheiterte: "Mein Mandant dachte, in der Anonymität der Großstadt untertauchen und ein menschenwürdiges Leben führen zu können, aber das hat nicht geklappt", sagte sein Anwalt Wolfram Strauch der Nachrichtenagentur dpa am Montag.
Medienberichten zufolge hatte sich D. am vergangenen Mittwoch in der Hauptstadt ausgerechnet in ein Jugendhotel einmieten wollen. Die Berliner Polizei schickte ihn zurück nach Nordrhein-Westfalen. "Wir haben ihn am Freitag am Bahnhof in Empfang genommen und seitdem rund um die Uhr im Blick", sagte ein Sprecher der Aachener Polizei. Derzeit wohne er im Raum Aachen in einem Hotel.
Der Strafverteidiger bestätigte jetzt einen Bericht der "Aachener Zeitung", wonach D. es inzwischen vorziehe, in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht zu werden. Diese Entscheidung sei eine Kapitulation, sagte Strauch: "Last exit". Er hoffe, dass am Ende einer Therapie einmal ein anderes Gutachten stehen werde, sagte Strauch und kritisiert: "Der Spagat zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem Schutz der Menschenwürde jedes Einzelnen ist bisher nicht gelungen".
Zwei Gutachten zufolge ist Karl D. gefährlich und hat sadistische Neigungen. Er hatte bis Ende Februar 2009 in Bayern eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof aber keine gesetzliche Grundlage. Erst vor zwei Wochen stellte das Aachener Verwaltungsgericht klar, dass der Mann von der Polizei 24 Stunden am Tag beobachtet werden darf. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, die Dauerbewachung daher rechtmäßig.
Laut "Aachener Zeitung" hat Karl D. in den Rheinischen Landeskliniken in Düren um Aufnahme gebeten. Dort hieß es allerdings: "Er befindet sich nicht bei uns und wir haben bisher auch keine Anfrage." Klinik-Sprecherin Katharina Landorff erklärte, eine Aufnahme sei sehr schwierig. "Wir müssten prüfen, ob er psychisch krank ist und wir die richtigen Therapien für ihn haben". Und: "Er müsste freiheitseinschränkende Maßnahmen einhalten, die sicher extremer sind als das, was er zuletzt hatte."