Ankläger wollen Mordurteil gegen Oscar Pistorius - DER SPIEGEL
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Berufungsverfahren Anklage will Mordurteil gegen Oscar Pistorius erreichen

Ist Oscar Pistorius ein Mörder - oder nur der fahrlässigen Tötung schuldig? Im Berufungsverfahren gegen den früheren Sprintstar will die Staatsanwaltschaft eine deutlich härtere Strafe für den 28-Jährigen durchsetzen.
Staatsanwalt Nel (l.), Verteidiger Roux: Nächste Runde vor Gericht
Staatsanwalt Nel (l.), Verteidiger Roux: Nächste Runde vor Gericht

Staatsanwalt Nel (l.), Verteidiger Roux: Nächste Runde vor Gericht

Foto: Siphiwe Sibeko/ dpa
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Im Fall Oscar Pistorius hat die nächste juristische Runde begonnen. Die Staatsanwaltschaft will ein Richtergremium am Obersten Berufungsgericht in Bloemfontein davon überzeugen, den Sportler wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp zu verurteilen. Dann würde dem 28-jährigen Pistorius eine Strafe von mindestens 15 Jahren Haft drohen. Möglich ist auch, dass die Richter das Urteil wegen fahrlässiger Tötung bestätigen oder ein erneutes Verfahren anordnen.

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 in Pretoria durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen und wurde dafür wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Oktober dieses Jahres wurde er wegen guter Führung in den Hausarrest auf dem Anwesen seines Onkels in Pretoria entlassen. Die Entlassung nach Absitzen eines Sechstels der Strafe im Gefängnis entspricht zwar südafrikanischem Recht. Dennoch stieß die Entscheidung bei Frauenrechtsgruppen und vielen Bürgern auf scharfe Kritik.

Pistorius hat stets beteuert, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubt aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version.

Ankläger: Gericht hat "die Beweise ignoriert"

Bei dem auf einen Tag angesetzten Berufungsverfahren in Bloemfontein haben nun Ankläger und Verteidigung ihre Argumente vortragen. Das Berufungsgericht soll die Entscheidung der Vorinstanz auf Rechtsfehler prüfen. Erneute Zeugenanhörungen oder die Würdigung weiterer Beweise waren nicht vorgesehen. Wie bei solchen Verfahren üblich, nahm Pistorius als Angeklagter nicht an der Anhörung teil.

Staatsanwalt Gerrie Nel argumentierte, Pistorius hätte wissen müssen, dass er mit den Schüssen durch die geschlossene Tür jemanden hätte töten können. In der ersten Instanz seien die Beweise ignoriert worden, sagte Nel. Ansonsten hätte sich gezeigt, dass "die Version des Angeklagten" nicht stimmen könne. Es gehe nun zunächst darum, dass Gericht von der Rechtmäßigkeit des Berufungsantrags der Staatsanwaltschaft zu überzeugen. Anschließend müsse das Gericht überzeugt werden, dass "das Recht falsch ausgelegt wurde".

Insgesamt befragten die Richter Nel und Roux etwa drei Stunden lang. Verteidiger Roux nahmen sie deutlich ausführlicher in die Mangel. Beobachter werteten es als schlechtes Zeichen für Pistorius, dass mehrere Richter andeuteten, er hätte die tödlichen Folgen seiner Schüsse vorhersehen müssen.

Wenn man Fotografien des Tatorts anschaue, sei in dem Raum gerade einmal Platz für eine Toilette und eine Person und sonst quasi nichts, sagte ein Richter. "Es wäre ein Wunder, wenn jemand die Schüsse in der engen Toilette überlebt hätte", sagte Richter Eric Leach. Roux entgegnete, es gebe eine Nische in der Toilette, in der man vor Schüssen sicher sei. Aber auch der Verteidiger musste zugeben, dass die wahrscheinliche Konsequenz von Pistorius' Schüssen Verletzung oder Tod der Person in dem Raum sei.

Entscheidung soll bis Ende November fallen

Das Gericht merkte an, eine Verurteilung wegen Mordes sei auch möglich, wenn Pistorius nicht davon ausgegangen sei, Steenkamp sei in dem Raum, sondern eine andere Person. Südafrikanischem Recht zufolge kann man wegen Mordes verurteilt werden, wenn man weiß, dass jemand durch die eigenen Handlungen sterben könnte und man trotzdem weitermacht.

Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden - wann, ist unklar. Man strebe eine Entscheidung bis Ende des Monats an, hieß es von dem Gericht. Die Richter - drei Männer und zwei Frauen - haben sich Zehntausende Seiten Gerichtsunterlagen aus dem Prozess angesehen. Für ein Urteil reicht in dem Gremium eine einfache Mehrheit.

Sollte Pistorius des Mordes für schuldig befunden werden, könnte er in nur 48 Stunden ins Gefängnis zurückgebracht werden. Der Sportler hätte aber auch noch die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgericht als höchster Instanz selbst in zu Berufung gehen. Nach Angaben seines Verteidigers kann Pistorius sich weitere Gerichtsverfahren allerdings finanziell nicht mehr leisten.

Pistorius hat bei drei Paralympischen Spielen Goldmedaillen gewonnen. Für Furore sorgte er, als er bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London als erster behinderter Sportler mit seinen Kohlefaser-Prothesen ins 400-Meter-Halbfinale der unversehrten Läufer einzog.

ulz/AFP/AP