Tod durch Asbest: Italien hebt Urteil gegen Schmidheiny auf - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Asbest-Prozess in Italien Oberstes Gericht hebt Urteil gegen Schmidheiny auf

Freiheit statt 18 Jahre Haft: Das höchste Gericht Italiens hat den Schuldspruch gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny im Prozess um den Asbest-Tod zahlreicher Menschen annulliert. Die Entscheidung löste Empörung aus.
Kassationsgerichtshof in Rom: Proteste gegen Entscheidung in Asbest-Prozess
Kassationsgerichtshof in Rom: Proteste gegen Entscheidung in Asbest-Prozess

Kassationsgerichtshof in Rom: Proteste gegen Entscheidung in Asbest-Prozess

Foto: Riccardo Antimiani/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Rom - Im Prozess um den Asbest-Tod zahlreicher Menschen hat das oberste italienische Gericht das Urteil gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny aufgehoben. Der Kassationsgerichtshof in Rom annullierte am späten Mittwochabend die Verurteilung zu 18 Jahren Haft und hohe Schadensersatzzahlungen aus der Vorinstanz. Die Richter begründeten dies mit der Verjährung der Taten.

Dem früheren Besitzer der italienischen Eternit-Fabriken war vorgeworfen worden, durch Sicherheitsmängel beim Umgang mit dem hochgefährlichen Asbest für den Tod oder die Erkrankung von rund 3000 Arbeitern und Anwohnern mitverantwortlich zu sein. Das Unternehmen war 1986 in Konkurs gegangen, die Werke wurden geschlossen.

Asbest wurde aufgrund seiner Hitze- und Feuerbeständigkeit einige Zeit vor allem im Bauwesen eingesetzt. Das Einatmen von Partikeln kann Lungenkrebs auslösen, die Symptome können noch nach 20 Jahren auftreten. 2005 wurde es in Europa verboten, doch in Entwicklungsländern findet es weiterhin Verwendung.

Ein Gericht in Turin verurteilte Schmidheiny im Februar 2012 zu 16 Jahren Gefängnis und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 80 Millionen Euro. Ein Jahr später wurde das Urteil sogar noch verschärft: 18 Jahre Haft und 90 Millionen Euro Schadensersatz.

Angehörige der Opfer reagierten empört auf die aktuelle Entscheidung. Die Zuschauer im Gerichtssaal zeigten sich laut "Neuer Zürcher Zeitung"  fassungslos und kündigten Proteste gegen das aus ihrer Sicht inakzeptable Verdikt an.

wit/dpa