Auftakt Doppelmord-Prozess ohne Leichen
Hannover Michael P. hat heute vor dem Landgericht Hannover die Aussage verweigert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-jährigen Michael P. vor, seine ehemalige Lebensgefährtin Karen G. und die gemeinsame Tochter Clara aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Angestellte eines Touristikunternehmens habe sich der Exfreundin und des gemeinsamen unehelichen Kindes entledigt, weil ihn die Unterhaltszahlungen von monatlich 950 Euro wirtschaftlich beeinträchtigt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge bei der Anklageverlesung. Außerdem hätten Mutter und Baby ihn bei der Lebensplanung mit einer neuen Partnerin eingeengt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 38-Jährige ein Treffen in der Wohnung seiner Exfreundin am 15. Juni vergangenen Jahres genutzt haben, um die Wehrlose "mutmaßlich durch Einsatz eines Schlag- oder Stichwerkzeuges" zu töten. Anschließend habe er auf noch ungeklärte Art und Weise auch das Baby umgebracht.
Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. "Nein, ich möchte schweigen", sagte er. Seine Verteidigerin Hela Rischmüller-Pörtner fügte hinzu, dass aus dem Schweigen ihres Mandanten keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürften. Sie habe ihrem Mandanten geraten, nicht auszusagen.
Beschuldigter unter ständiger Beobachtung
Die Rechtsanwältin aus Hannover bezeichnete den Angeklagten als nur eingeschränkt verhandlungsfähig und führte aus: Ihr Mandant müsse in der Untersuchungshaft in einem taghell erleuchteten, nur mit einer Matratze ausgestatteten Raum schlafen. Begründet werde dies mit einer Suizidgefährdung. Der Angeklagte werde zudem jede Nacht drei Mal geweckt und tagsüber ständig von einem Bewacher beobachtet. Mithäftlinge hätten ihm deswegen den Spitznamen "Guantanomo" gegeben. Er könne der Verhandlung höchsten vier Stunden am Tag folgen.
Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Rümke lehnte eine generelle Einschränkung der täglichen Verhandlungsdauer ab. Der Angeklagten solle sagen, wenn er der Verhandlung nicht mehr folgen könne.
Berichten zufolge soll Michael P. die Morde an seiner Ex-Freundin und der Tochter einem Mithäftling gestanden haben. Auf Drängen der Verteidigung will das Gericht den Häftling erst später als Zeugen hören. Zur Begründung hieß es von Seiten aller Prozessbeteiligten, man müsse die Vernehmung des Mithäftlings gründlich vorbereiten.
Die Leichen von Karen G. und ihrem Baby hat die Polizei bislang nicht gefunden. Die Eltern der im Juni spurlos Verschwundenen treten vor Gericht als Nebenkläger auf. Für den Indizienprozess sind zwölf Verhandlungstage angesetzt, knapp 80 Zeugen und sieben Gutachter geladen. Das Urteil wird im März erwartet.
gro/ddp/AP