Aus Mangel an Beweisen: Ermyas-Mulugeta-Prozess endet mit Freisprüchen - DER SPIEGEL
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Aus Mangel an Beweisen Ermyas-Mulugeta-Prozess endet mit Freisprüchen

Der Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland ausgelöst. Heute endete der Prozess: Beide Angeklagten wurden freigesprochen.
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Potsdam - Mit dem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.

Der Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta war am Ostersonntag 2006 nachts an der Bahnhofs-Haltestelle Potsdam-Charlottenhof durch einen Faustschlag niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt worden.

Der Fall hatte kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Deshalb hatte der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm das Verfahren zeitweise an sich gezogen, gab den Fall später aber an die Potsdamer Staatsanwaltschaft ab.

Am 19. Prozesstag am vergangenen Mittwoch hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten für eine Verurteilung nicht aus.

Seit dem Prozessauftakt im Februar waren etwa 80 Zeugen gehört worden, deren Aussagen sich häufig widersprachen. Kernstück der Anklage hätte der Mitschnitt auf einer Handy-Mailbox sein sollen. Darauf war zu hören, wie ein Mann mit außergewöhnlich hoher Stimme Mulugeta kurz vor der Tat als "Scheißnigger" und "Oller Nigger" beschimpfte. Doch das Tondokument erwies sich als zu schlecht für eine sichere Bestimmung. Als problematisch erwies sich auch, dass Streifenpolizisten die Spuren am Tatort schlampig gesichert hatten. Spezialisten der Kripo waren erst Stunden später dazu gekommen.

Staatsanwältin Juliane Heil hatte am Ende der Beweisaufnahme erklärt, es gebe ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Dazu zählte sie vor allem die markant hohe Stimme des Mannes. Letzte Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Aus Sicht der Verteidiger hat das Verfahren keine Beweise dafür gebracht, dass Björn L. und Thomas M. am Tatort waren.

Ermyas Mulugeta, der mit einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung mehrere Wochen im Koma lag, kann sich an die Nacht der brutalen Attacke nicht mehr erinnern. So wird wohl nie geklärt, was wirklich geschah. Und auch nie gesühnt.

pad/AP/dpa

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