Baby-Prozess Anklage fordert lebenslang
Frankfurt an der Oder - Außerdem geht die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder von "niederen Beweggründen" für die Taten aus. Zudem habe die Behörde die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Dadurch wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Dagegen plädierte die Verteidigung auf eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Es handele sich um einen minderschweren Fall, sagte Anwalt Matthias Schöneburg. Der 40-Jährigen könne nur ein Totschlag durch Unterlassen nachgewiesen werden.
Die Anklage lautet auf Totschlag, die Todesursache der Neugeborenen war indes in keinem Fall mehr feststellbar. Ein neunter Fall aus dem Jahr 1988 ist nach DDR-Recht bereits verjährt. Die letzte Tötung soll 1998 stattgefunden haben. Sieben der Säuglinge habe die 40-Jährige nicht versorgt, so dass sie gestorben seien. Über ein weiteres Baby habe die Beschuldigte eine Steppdecke gelegt und das Kind so erstickt.
Die Entdeckung der neun toten Babys in Brandenburg hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Mutter hatte die Babyleichen in Behältnissen wie Eimern und einem Aquarium auf ihrem Balkon versteckt.
Während des Prozesses hatte Sabine H. die Aussage ebenso verweigert wie ihr Ex-Mann, der Vater der Kinder. Am Donnerstag soll das Urteil gefällt werden.
aki/dpa/AFP/reuters