Babyleichenprozess Mutter bekommt Bewährung
Wiesbaden - Die Frau hatte im Juni 2005 ihr Baby im Keller eines Rüdesheimer Behindertenheims abgelegt. Die stark verweste Leiche des Kindes war rund vier Monate später gefunden worden. Das Gericht blieb heute mit dem Strafmaß unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert hatten. Die 24-Jährige nahm das Urteil nahezu regungslos auf.
"Es tut mir alles sehr leid. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen", hatte die Angeklagte mit Tränen erstickter Stimme noch am vergangenen Dienstag erklärt. Die junge Frau hatte das Kind allein zur Welt gebracht und es im Keller des Behindertenheimes in einen Schrank gelegt. Sie sei davon ausgegangen, dass es gefunden werde, wenn es schreie, hatte sie ausgesagt.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass das Baby wahrscheinlich tot war, als es ausgesetzt wurde. Von einem Tötungsdelikt könne daher nicht gesprochen werden. Der Todeszeitpunkt, die Todesursache und das Geschlecht des Kindes waren bei der verwesten Leiche nicht mehr festzustellen.
jdl/dpa