Entscheidung über Revision Mörder nutzt aufgehobenen Haftbefehl zur Flucht
Prozess gegen 33-Jährigen (Archiv): Mörder auf der Flucht
Foto: Armin Weigel/ dpaStraubing - Ein verurteilter Mörder aus Niederbayern ist auf der Flucht. Als Polizisten vor der Wohnungstür des 33-Jährigen standen, hätten sie ihn nicht angetroffen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Straubing. Von dem Mörder fehle jede Spur. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte einen Haftbefehl in diesem März aufgehoben, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheidet. Anfang August bestätigten die Bundesrichter das Urteil.
Seine Zeit in Freiheit nutzte der Mörder aber offensichtlich, um seine Flucht vorzubereiten. "Wir gehen davon aus, dass der Mann vor uns von der Entscheidung des BGH erfahren hat", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Unklar ist, seit wann der Mörder auf der Flucht ist. Auch die zahlreichen Verbindungen des Mannes ins Ausland werden überprüft. Der 33-Jährige war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem ersten Verfahren eine längere Zeit in Südamerika verbracht.
Der Mann war im Dezember 2012 in der Neuauflage des Prozesses vom Landgericht Regensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet. In einem ersten Verfahren war der Mann im Mai 2008 freigesprochen worden. Der BGH hatte den Fall damals nach Regensburg zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Im neu aufgerollten Prozess erließen die Richter neben der Höchststrafe auch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Zuvor hatte das Gericht jedoch einen alten Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
"Ein einmal außer Vollzug gesetzter Haftbefehl kann nur dann neu erlassen werden, wenn es wesentliche neue Umstände gibt", begründete im März ein Sprecher des Oberlandesgerichts die Entscheidung. Schließlich sei der Angeklagte zu jedem Prozesstermin erschienen, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werde.