Belgischer Missbrauchsfall Dutroux-Komplizin bleibt in Haft
Brüssel - Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux kommt zunächst doch nicht vorzeitig frei. Ein Gericht im wallonischen Mons entschied am Donnerstag, einen entsprechenden Beschluss vom Mai dieses Jahres "zurückzuziehen" und im Mai 2012 neu über den Fall zu befinden. Michelle Martin könne keinen umfassenden Plan für ihre Resozialisierung mehr vorweisen, hieß es zur Begründung. Ein solcher Plan war Bedingung für die vorzeitige Entlassung.
Bereits im Mai und noch einmal Ende August hatte Martin eine vorzeitige Haftentlassung ersucht. Die belgische Justiz hatte dem generell stattgegeben. Bedingung war aber ein Resozialisierungsplan, der Martins Übersiedlung in ein französisches Kloster vorsah. Da Frankreich sich dagegen wehrte, scheiterte die Entlassung.
Martin, eine ehemalige Lehrerin und dreifache Mutter, wurde 1996 zusammen mit Dutroux festgenommen und inhaftiert. 2004, ein Jahr nach ihrer Scheidung von Dutroux, wurde sie zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht lastete ihr vor allem den Tod zweier von Dutroux missbrauchter Mädchen an. Es sah es als erwiesen an, dass Martin die beiden Achtjährigen in ihrem Verließ verhungern ließ. Auch Dutroux ist weiter in Haft.