Berliner U-Bahn-Schläger "Deutlich enthemmt" durch Alkohol
Berlin - Er trat auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße auf sein Opfer ein, das schon am Boden lag: Der 18-jährige Angreifer Torben P. war bei seiner brutale Attacke möglicherweise vermindert schuldfähig. Eine Gutachterin sagte am Dienstag vor dem Landgericht Berlin, es sei "nicht vollkommen auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten zur Tatzeit durch Alkohol erheblich vermindert gewesen sein könnte".
Die Anklage geht von einem Blutalkoholwert von 3,11 Promille aus. Der Gymnasiast hat gestanden, am Karsamstag einen 29-Jährigen niedergeschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten zu haben. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann hat bis heute psychisch mit den Folgen des Überfalls zu kämpfen. Torben P. werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Zu Prozessauftakt hatte der Angeklagte gesagt, die Tat sei nicht zu entschuldigen, auch nicht durch Alkohol. Er gab aber an, sich an die Tritte nicht erinnern zu können.
Die Sachverständige Cornelia Mikolaiczyk verwies darauf, dass ihrer Einschätzung unterschiedliche Angaben darüber zugrunde lägen, wie viel Torben P. getrunken habe. Die Einschätzung sei daher "wenig aussagekräftig". Das Überwachungsvideo sei aber "ein starker Beweis", dass Torben P. durch den Alkohol "deutlich enthemmt war" in seinem Verhalten.
"Verzweifelt und hoffnungslos"
Eine Blutprobe liegt nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Die Enthemmung sieht die Gutachterin im Verhalten des 18-Jährigen bestätigt. Er war vor dem Angriff ins Gleisbett gesprungen und hatte mit Schottersteinen um sich geworfen. Die Expertin geht davon aus, dass der Schüler Gefahren nicht mehr richtig einschätzen konnte.
Der Angeklagte litt nach Angaben der Expertin nach der Tat an depressiven Störungen. Bei den Untersuchungen habe der Schüler "verzweifelt und hoffnungslos" gewirkt. Es bestehe die latente Gefahr einer Selbsttötung.
Die Gutachterin empfahl, wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden. Depressive Störungen hatte Torben P. laut Mikolaiczyk auch schon vor der Tat. Als Grund nannte die Expertin unter anderem die schwierige Situation im Zusammenleben mit seinen seit Jahren schwer erkrankten Eltern. Als Junge sei der schmächtige Angeklagte Prügelknabe für die anderen Kinder gewesen. Als Teenager fügte er sich selbst Schnittverletzungen zu.
Der Prozess wird am Donnerstag mit den Plädoyers fortgesetzt.