Berufung Anklage fordert höhere Strafe für Raab
München - Raab hatte am 6. September 2004 auf ProSieben in der Sendung "TV Total" einen Bericht des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Abc-Schützen gezeigt und mit den Worten kommentiert: "Mir ist eine Erstklässlerin aufgefallen, die meines Erachtens ein bisschen zu alt dafür ist." Und dann: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." Die 29 Jahre alte Hausfrau, die auf den Bildern zu sehen war, hatte den Moderator daraufhin wegen Beleidigung angezeigt.
Das Amstgericht München hatte Raab am vergangenen Freitag wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu der Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro verurteilt und war damit unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft von 200.000 Euro geblieben. Die Richterin hatte in der Urteilsbegründung betont, die Mutter habe als "unbescholtene Bürgerin" vor einem Millionenpublikum ihre Persönlichkeit zugunsten des Unterhaltungsinteresses preisgeben müssen. Damit sei sie in ihrer Ehre verletzt worden. Außerdem hätte sich Raab dem Urteil zufolge persönlich davon überzeugen müssen, ob die Frau der Veröffentlichung ihres Bildes zugestimmt hat.
Raabs Anwalt Norbert Gatzweiler hatte direkt nach dem Urteil angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Vor Gericht hatte er gesagt: "Es gab objektiv keinerlei Beleidigung, schon gar keine beabsichtigte." Raab habe eine "satirische Sendung" moderiert, sein Kommentar zu dem Bild der Zeugin und Nebenklägerin sei "karikierend" gewesen. "Wir glauben, dass sie sich auch gar nicht beleidigt gefühlt hat." Gatzweiler hatte auf Freispruch plädiert.