Betrugsposse Biedermann und der Anstifter
Berlin - Er möchte mit einem Geständnis beginnen, im Sinne der Anklage, sagt Oliver T. Mit diesen Worten leiten für gewöhnlich Verteidiger ihre Vorträge ein, doch diesmal spricht sie ein Angeklagter, der zu einem mehrstündigen Monolog ansetzt. Mit ernster Miene fährt der 44-Jährige fort: "Ich bin dem Staatsanwalt dankbar, dass er mich in Haft genommen hat." Solche Worte hört Ankläger Götz-Peter Gamrath nicht häufig, doch er weiß von T.: "Er hat die besondere Fähigkeit, Leute für sich einzunehmen."
Die Richter der 14. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts umgarnt der Angeklagte mit Sätzen wie: "Das Wichtigste ist die Familie." Auch für den ehemaligen Bankangestellten Henrik G. fand der schlaksige Mann mit den langen, fusseligen Haaren und dem kräftigen, nach vorn geschobenen Unterkiefer die richtigen Worte: "Endlich mal ein toller Banker, der eine tolle Firma unterstützt", schmeichelte T. ihm und ebnete sich damit den Weg zu einem Millionenkredit bei einer Berliner Bank. Doch statt tollen Projekten unterstützte der Senior-Firmenkundenbetreuer das Ego eines vorbestraften Betrügers und handelte sich selbst den Vorwurf der Untreue ein.
In nur 15 Monaten schwatzte Oliver T. dem Finanzmann 1,1 Millionen Euro ab. Sich und seiner vierköpfigen Familie gönnte er damit ein Leben mit einem großen Auto nebst Chauffeur, Bodyguard und Reisen ins Disneyland.
Und er musste Henrik G., dem der Umsatzdruck zusetzte, dafür noch nicht einmal bestechen. Einzig mit seinen Schmeicheleien, Versprechung und Beteuerungen brachte T. den soliden Familienvater und Eigenheimabzahler G. dazu, sämtliche Spielräume bei der Kreditvergabe zu nutzen und sich über bankinterne Regeln wie etwa die Einholung einer Schufa-Auskunft hinwegzusetzen.
So geschah das, wovor der beleibte Brillenträger bei jeder Sanierungswelle bereits gezittert hatte: Henrik G. verlor seinen Job. Obendrein hat er immer noch Angst. Diesmal vor möglichen Schadenersatzforderungen seines früheren Arbeitgebers, die nach dem Strafprozess auf ihn zukommen und die den angeklagten Diplom-Wirtschaftswissenschaftler in einen extrem einsilbigen Angeklagten verwandeln.
Nicht nur äußerlich unterscheiden sich die beiden 44-jährigen Männer, die sich im Frühjahr 2004 erstmals begegneten. Oliver T. scheiterte am Abitur, absolvierte dann in der Schuhbranche eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann und setzte sich ein paar Semester als Zuhörer in Jura-Vorlesungen, was er dem Gericht als "nicht abgeschlossenes Studium" zu verkaufen sucht. Er gibt vor, so viel gelernt zu haben, dass er im Namen von Rechtsanwälten Gutachten erstellt haben will, vorzugsweise zum arabischen Handelsrecht. Seit 22 Jahren sei er selbstständig, zum Schluss produzierte er Pornos, in denen seine Frau mitwirkte. Was für ein Kontrast zu dem in Magdeburg geborenen Henrik G., dessen Leben mit Abitur, Studium, Hochzeit, Kind und Eigenheim bis zu seiner fristlosen Kündigung auffällig unauffällig verlief.
Die Märchenstunden des Betrügers
Als sich die beiden Männer in den Räumen einer Berliner Bank gegenübersaßen, erzählte Oliver T. dem Banker etwas von einem Polnischen Handelshaus, mit dem er "Unternehmer aus Polen nach Berlin bringen wollte", er sprach von "Kunst- und Kulturtagen" am Kudamm, für die er bereits "Verträge mit international bekannten Künstlern" abgeschlossen habe und an denen die Stadt großes Interesse hätte.
Listig gab er vor, bereits mit der Berliner Wirtschaftsförderung und dem Senat über eine Landesbürgschaft zu verhandeln. Alle zwei Wochen kam er mit dicken Projektmappen in die Bank und beschwatzte seinen Kundenberater wegen neuer Überziehungskredite: "Ich habe den Ausführungen von Herrn T. Glauben geschenkt", sagt der Ex-Banker.
Zunächst bewilligte G. dem Luftikus einen Kreditrahmen über 101.000 Euro für eine Firma namens Luna Tempel. Einen Monat später räumte er einer weiteren Firma Kredit über knapp 85.000 Euro ein. T. gründete nun ein Unternehmen nach dem anderen, G. bewilligt die Kredite. Es entstanden 22 Firmen mit Namen wie Change Management, International Holding, Internationale Kunsthandelsgesellschaft, Unternehmensgruppe T., Agent Consulting oder Catering Factory. Warum er es nicht bei einer Firma belassen habe, fragt der Vorsitzende Richter Ralf Fischer den Möchtegern-Unternehmer. "So eine Veranstaltung wie die Kunst- und Kulturtage kann man nicht nur mit einer Catering-Firma machen", antwortet T.
"Ich könnte nicht bejahen, ich könnte nicht verneinen."
Der lange Vortrag, der das Geständnis von Oliver T. sein soll, ist eher ein Bericht über ein großes, nur leider gescheitertes Projekt. Schuldbewusstsein kommt kaum zum Ausdruck. Als ihn der Richter fragt, ob er gelogen hätte, um an die Kredite zu gelangen, antwortet T.: "Ich könnte nicht bejahen, ich könnte nicht verneinen." Man hätte ihn nicht nach Risiken gefragt. Das will der Richter nicht so stehen lassen. "Das Risiko ist doch das Einzige, was die Bank interessiert!" T. ist da anderer Meinung: "Man spricht über Positives." Später gibt er zu: "Die Risikobereitschaft bestand von Anfang an. Ich wusste, wenn eines scheitert, dann scheitert alles."
Der ängstliche Henrik G. möchte vor Gericht nicht über die bankinternen Regeln sprechen, die er missachtet hat. Er will auf keinen Fall vorsätzlich dagegen verstoßen haben. "Haben Sie fahrlässig dagegen verstoßen?", fragt ihn der Staatsanwalt. "Dazu mache ich keine Angaben", sagt G.
So kann man die Vermutung des Staatsanwaltes nachvollziehen, der den Gründungswahn im Zusammenhang mit den Befugnissen des spendablen Bankers sieht: Henrik G. hätte sich bei größeren Kreditsummen rückversichern müssen. Deshalb stückelte Oliver T. seinen Finanzbedarf in kleinere, von dem Banker noch abzeichnungsfähige Häppchen. Außerdem versuchte der Betrüger mit der Gründung seiner 22 Einzelunternehmen, die er mit fast einem Dutzend Stroh-Geschäftsführern bestückte, die Bank über das gesamte Ausmaß des Kredites und über seine alleinige Geschäftsführung zu täuschen.
Ein Geschäftsführer als Chauffeur
Bei den Strohmännern des Angeklagten handelte es sich um geschäftlich unerfahrene Leute, zumeist Arbeitslose, die der Betrüger zu einem geringen Gehalt einstellte und sie - scheinbar sozial großherzig - zu gegenüber der Bank voll haftenden Geschäftsführern beförderte. Tatsächlich übernahmen die Gutgläubigen auch etliche Aufgaben - einer arbeitete für T. als Chauffeur - nur eben nicht in der Geschäftsführung.
Als Henrik G. Ende 2004 vom endgültigen Scheitern des Polnischen Handelshauses erfuhr, hätte der erfahrene Banker das Kreditengagement sofort beenden müssen. Doch er fühlte bereits damals das eigene Versagen im Fall T. und bangte um seinen Arbeitsplatz: "Ich war nicht in der Lage, den einmal begonnenen Vorgang zu stoppen." Zudem war "das Verhältnis zu seinem Vorgesetzten nicht so, dass er sich ihm hätte bedenkenlos anvertrauen können", ergänzt Verteidiger Weismann. Erst mit diesem Verhalten, diesem Weiterlaufenlassen, machte sich der Banker strafbar.
Er bewilligte T. noch weitere 370.000 Euro, bis am 20. September 2005 der Millionenschwindel in der Bank aufflog. Beiden Männern flatterte eine Kündigung ins Haus, der eine verlor seinen Job, der andere seine Kredite. Nach dem Zusammenbruch des Firmenimperiums im Herbst 2005 versuchte die Bank dann, die eingesetzten Strohleute für den Schaden in Haftung zu nehmen. "Die Geschäftsführer wurden von Ihnen in den Ruin getrieben", stellt der Richter fest und T. antwortet mit teilnahmsloser Stimme: "Da gebe ich Ihnen Recht."
Das Urteil
Das Gericht verurteilt Oliver T., der seit einem halben Jahr noch eine frühere 21-monatige Haftstrafe wegen Betrugs absitzt, zu weiteren vier Jahren und sechs Monaten Haft. Henrik G. kommt wegen Untreue mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung davon. "Sie haben zwei Fehler gemacht, Herr G.", sagt Richter Fischer mit teilnahmsvollen Worten. "Sie haben Herrn T. Vertrauen geschenkt, einem Blender, den es an den Fähigkeiten gebricht, seine großen Ideen erfolgreich umzusetzen." Zweitens habe G. nicht rechtzeitig zu seinem ersten Fehler gestanden. "Sie haben sich wie ein Spieler verhalten, der verzweifelt hofft, dass das Ganze doch noch gut ausgeht", urteilt der Richter.
Henrik G. versucht nun sein berufliches Glück als selbständiger Unternehmensberater. Oliver T. kündigt an, im Gefängnis seine Biografie zu schreiben. Er habe nun keine Zeit, über Misserfolge zu sinnieren. "Ich denke über das nächste Projekt nach."