Bewährungsstrafe Telefonterror aus Liebeskummer
Koblenz - Es ist die zweite Verurteilung in diesem Fall und sie ist wesentlich geringer als im ersten Prozess: Der Mann, der die Gemeinde Rettert mit tausenden Telefonanrufen terrorisiert hat, ist bei einem Berufungsprozess mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Das Urteil des Landgerichts Koblenz lautete auf eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und lag damit deutlich unter dem Richterspruch der Vorinstanz, der eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten vorgesehen hatte.
Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um auf den 34 Jahre alten Angeklagten einzuwirken, sagte der Vorsitzende Richter. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gefordert, das vorherige Urteil des Amtsgerichts Diez zu bestätigen.
Der Angeklagte aus Leipzig hatte zugegeben, zwischen August 2004 und August 2005 mehrere Familien aus Rettert mit fast 3500 Anrufen belästigt zu haben. Ausgangspunkt für den Telefonterror war, dass der Mann einer Bekannten nachstellte, die nach Rettert gezogen war.
jjc/dpa