Bundesgerichtshof Revision im Maskenmann-Fall offenbar verworfen
Landgericht Frankfurt (Oder): Der Maskenmann muss lebenslang hinter Gitter.
Foto: Patrick Pleul/ dpaDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Maskenmann-Prozess verworfen. Das sagte der Anwalt des Angeklagten, Axel Weimann, den Zeitungen "Märkische Allgemeine" und "Potsdamer Neueste Nachrichten". Der BGH hat die Entscheidung noch nicht veröffentlicht und bestätigte die Medienberichte deshalb nicht.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Angeklagten im Juni vergangenen Jahres unter anderem wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem spektakulären Prozess war es um die Entführung eines Bank-Managers sowie um Überfälle auf eine Millionärsfamilie südöstlich von Berlin gegangen. Der angeklagte frühere Dachdecker, der zuletzt in Berlin gewohnt hatte, hatte die Vorwürfe in dem Indizienprozess bestritten. Die Revision hatten Verteidigung und Nebenklage eingelegt.
Der Täter hatte bei den Überfällen immer eine Art Imkermaske getragen, deswegen ist vom "Maskenmann-Fall" die Rede.