BGH-Urteil Ungleiches Recht für gleiches Geschlecht
Karlsruhe - Das Gericht urteilte über den Fall eines Mannes, der unter anderem die Garantie einer Hinterbliebenenrente für seinen Partner im Todesfall gefordert hatte. Außerdem sollte bei der Berechnung seines eigenen Rentenanspruchs die für Verheiratete günstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt werden.
Die Klage des Mannes, der seit 2001 in einer eingetragenen Partnerschaft ("Homo-Ehe") mit einem Mann zusammenlebt, gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wiesen die Karlsruher Richter nun ab. Ihrer Auffassung nach verstößt die geltende Regelung nicht gegen das Grundgesetz, das eine Privilegierung der Ehe zulasse.
Die Satzung der Versorgungsanstalt verletze auch europäisches Recht nicht. Denn es gehe hierbei nicht um die sexuelle Ausrichtung. Vielmehr knüpfe die Satzung an den Familienstand an.
Die Ehe dürfe im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung des Nachwuchses bevorzugt werden. Das habe auch der Europäische Gerichtshof schon bestätigt. Eine Vorlage in Luxemburg sei deswegen nicht erforderlich.
Heftige Kritik kam vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD): "Das Urteil ist völlig unverständlich und zementiert eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung", sagte Verbandssprecher Manfred Bruns. Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernehme, müsse auch gleiche Rechte erhalten. Die Organisation forderte mit Blick auf das BGH-Urteil, in den Verträgen zur Zusatzversorgung auch entsprechende Regeln für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzuführen.
Enttäuscht reagierte auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck auf den Spruch aus Karlsruhe. "Deutschland droht nun wieder hinter die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern zurückzufallen", sagte Beck. Jetzt sei die Politik gefordert, für Gerechtigkeit zu sorgen. Das gelte insbesondere für das Steuer- und Beamtenrecht. Hierzu habe seine Fraktion bereits einen Entwurf in den Bundestag eingebracht. Zudem habe eine Reihe von Versorgungswerken die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften schon eingeführt.
dab/AP